Festlegung der deutschen Ostgrenzen (Ost-Locarno)
Im November 1918 erklärte Polen seine Unabhängigkeit. Die Grenzen des neuen Staats waren aber lange unklar. Seine Ostgrenze zu Sowjetrussland wurde im Frieden von Riga vom 18. März 1921 festgelegt. Die Grenzen zum Deutschen Reich blieben hingegen umstritten. Nach dem Posener Aufstand 1918/19 schlossen beide Staaten am 7. Februar 1919 einen Waffenstillstand. Der Versailler Vertrag vom 28. Juni 1919 sprach Polen die Provinz Posen und den "Polnischen Korridor" zu. Danzig wurde zu einem Freistaat unter dem Schutz des Völkerbunds. Es folgten Volksabstimmungen in den ost- und westpreußenischen Gebieten Allenstein und Marienwerder sowie in Oberschlesien mit der anschließenden Teilung.
Nach 1922 entspannte sich das Verhältnis zwischen Polen und Deutschland zwar sukzessive, aber die territorialen Veränderungen im Osten wurden von keiner deutschen Regierung in der Weimarer Republik anerkannt. Hinzu kamen Konflikte um die Minderheitenfrage und Handelsauseinandersetzungen. Ein Ost-Locarno ähnlich den Verträgen von Ende 1925, in welchen die Grenzen zu Frankreich und Belgien anerkannte wurden, kam nicht zustande.
Literatur
BÜTTNER, Ursula, Weimar. Die überforderte Republik 1918-1933, in: BENZ, Wolfgang
(Hg.), Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 18: 20. Jahrhundert
(1918-2000), Stuttgart 102010, S. 171-767, hier 384-386,
575-577.
HÖLTJE, Christian, Die Weimarer Republik und das Ostlocarno-Problem 1919-1934
(Marburger Ostforschungen 8 ), Würzburg 1958.
Konferenz von Locarno vom 5. bis 16. Oktober 1925; Schlagwort
Nr. 3077.
VONRIEKHOFF, Harald, German-Polish relations 1918-1933, Baltimore u. a.
1971.