Trennung von Kirche und Staat

Die aus der Aufklärung stammende Maxime der "Trennung von Kirche und Staat" war eine der kulturpolitischen Hauptforderungen der linken sowie der liberalen Parteien im Deutschen Kaiserreich. Zwar hatte sich in wechselseitigem Einverständnis im 19. Jahrhundert eine gewisse Eigenständigkeit von Kirche und Staat eingestellt. Dennoch – und das trotz der Auseinandersetzungen in den Kulturkämpfen – hatte sich das Bündnis zwischen Kirche und Staat behaupten können.
Die Forderung nach "Trennung von Kirche und Staat" beinhaltete eine große Bandbreite an Bedeutungsvarianten. Je nach politischer Ausrichtung standen unterschiedliche Aspekte im Vordergrund. 1. Die Religionsfreiheit mit dem Verzicht von staatlichen Zwangsmitteln im kirchlichen Bereich und vice versa, 2. die Entflechtung von religiösen Elementen im staatlichen Raum, wie z.B. die Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht, der Konfessions- bzw. Bekenntnisschulen und der Theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten etc., 3. die Aufhebung des "landesherrlichen Kirchenregiments" wie z.B. des staatlichen Mitbestimmungsrechts bei der Besetzung von Bischofsstühlen bis hin zu 4. der Aufhebung des Rechtsstatus der Kirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaften und dem Entzug der Staatsleistungen an die Kirche.
Literatur
CAMPENHAUSEN, Axel Freiherr von, Staatskirchenrecht, 4. Trennung von Kirche und Staat, in: Theologische Realenzyklopädie 32 (2001), S. 73-83, hier 77-79.
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 4: Struktur und Krisen des Kaiserreichs, Stuttgart u. a. 21982, S. 703 f., 878-924.
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 5: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart u. a. 1978, S. 872-874.
Empfohlene Zitierweise
Trennung von Kirche und Staat, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 22000, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/22000. Letzter Zugriff am: 10.12.2024.
Online seit 02.03.2011, letzte Änderung am 26.06.2019.
Als PDF anzeigen