Beamtenbesoldung in der Weimarer Republik

Die Beamtenbesoldung wurde in der Weimarer Republik zwei Mal grundlegend neu geregelt. Nachdem Krieg und Nachkriegsinflation dazu geführt hatten, dass der Anteil der Teuerungszulagen der Bezüge den des Grundgehalts erheblich überstieg, vereinfachte das Beamtenbesoldungsgesetz vom 30. April 1920 die Besoldungsordnung grundlegend. Die folgende Inflationszeit machte jedoch insgesamt 20 Ergänzungs- und Änderungsgesetze nötig. Das Besoldungsgesetz vom 16. Dezember 1927 sollte auf die seit dem Ende der Inflation gestiegenen Lebenshaltungskosten reagieren, führte tatsächlich aber zu einer Redifferenzierung der Besoldungsordnung.
Literatur
FRERICH, Johannes / FREY, Martin, Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, Bd. 1: Von der vorindustriellen Zeit bis zum Ende des Dritten Reichs, München / Wien 1993, S. 224-226.
Empfohlene Zitierweise
Beamtenbesoldung in der Weimarer Republik, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 2214, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/2214. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 25.02.2019, letzte Änderung am 26.06.2019.
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