Versailler Vertrag

Im Mai/Juni 1919 wurde der Versailler Vertrag in dem gleichnamigen Pariser Vorort zwischen den Siegern des Ersten Weltkriegs und dem besiegten Deutschen Reich verhandelt und unterzeichnet. Fertig gestellt wurde er während der Pariser Präliminar-Friedenskonferenzen, die ab dem 18. Januar 1919 zusammengetreten und bei denen 32 Staaten vertreten waren. Sowohl das Deutsche Reich, als auch der Vatikan waren von den Verhandlungen allerdings ausgeschlossen.
Die Erstellungszeit des Versailler Vertrages betrug insgesamt fast drei Monate mit langen Geheimverhandlungen. Auf Grund der überdimensionalen Größe der Vollversammlung von über tausend Beteiligten bildete sich zunächst der "Rat der Zehn", in dem die Regierungschefs und Außenminister der vier Großmächte USA, Frankreich, England und Italien sowie zwei Delegierte Japans vertreten waren. Dieser verkleinerte sich wenig später zum "Rat der Vier" bestehend aus Thomas Woodrow Wilson, Georges Clemenceau, David Lloyd George und Vittorio Emanuele Orlando. Der "Rat der Vier" tagte fast täglich und hatte somit eine kaum zu überschätzende Verantwortung bezüglich aller bedeutsamen Fragen.
Die Vierhauptsiegermächte verständigten sich auf ein umfangreiches Vertragswerk. Das Deutsche Reich verlor mit Elsaß-Lothringen im Westen und der Provinz Posen im Osten Teile seines Territoriums, in Teilen Westpreußens und Ostpreußens sowie in Oberschlesien wurden Plebiszite über die staatliche Zukunft angesetzt. Im südlichen Ostpreußen und in Westpreußen östlich der Weichsel fanden am 11. Juli 1920 Volksabstimmungen statt, die ein nahezu einstimmiges Ergebnis für den Verbleib beim Deutschen Reich erbrachten. Das Plebiszit in Oberschlesien im März 1921 führte zu dem Ergebnis, dass der größte Teil Oberschlesiens beim Reich blieb, das Zentrum des Industriegebietes jedoch an Polen abgetreten wurde.
Dem Deutschen Reich wurde eindeutig die Kriegsschuld zugewiesen (§ 231). Dadurch konnte es für die Kriegsschäden verantwortlich gemacht und zu Reparationszahlungen verpflichtet werden. Es durfte lediglich über eine kleine, 115.000 Mann starke Berufsarmee verfügen, der ehemalige Deutsche Kaiser Wilhelm II. sowie mutmaßliche Kriegsverbrecher sollten einem alliierten Tribunal ausgeliefert werden.
Im Deutschen Reich hatte kaum jemand nach der Revolution und der Einführung des Parlamentarismus mit der Härte des Versailler Vertrages gerechnet, sodass dieser große Empörung und Bestürzung auslöste. Die deutsche Kritik am Versailler Vertrag bezog sich besonders auf Artikel 231, der das Reich als Urheber für alle Kriegsschäden verantwortlich machte. Vor allem die deutsche Öffentlichkeit, aber auch die Regierung hatten mildere Friedensbedingungen erhofft, die der deutschen Interpretation der Vierzehn Punkte Wilsons eher entsprochen hätten. Sowohl der deutsche Episkopat als auch die Zentrumspartei und mit ihnen die Reichsregierung versuchten den Heiligen Stuhl als Vermittler der deutschen Interessen bei den Alliierten zu gewinnen, doch dessen diplomatischen Bemühungen blieben wirkungslos.
Außenminister Ulrich Graf von Brockdorff-Rantzau drängte auf die Nichtunterzeichnung des Versailler Vertrages, weil er sich erhoffte, dass dies zu einem Zerwürfnis unter den Siegern führen würde. Aber die von ihm angestrebten mündlichen Verhandlungen kamen nicht zustande, da die Sieger lediglich immer wieder ihren Schuldspruch wiederholten. Matthias Erzberger widersprach dem Nichtunterzeichnen des Vertrages, weil er den Einmarsch der alliierten Truppen und somit das Auseinanderbrechen des Reichs befürchtete. Vor dem Hintergrund der desolaten militärischen Lage als auch der Mangelversorgung im Reich musste die Regierung Bauer den Vertragstext am 19. Juni 1919 im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles ohne Abstriche unterzeichnen.
In der Weimarer Zeit war die Revision des Versailler Vertrags das Hauptziel deutscher Außenpolitik. Jedoch gab es starke Meinungsverschiedenheiten bezüglich Tempo, Prioritäten und Methoden der deutschen Revisionspolitik.
Die Beurteilung des Versailler Vertrages fiel in den letzten 90 Jahren sehr unterschiedlich aus: Lange dominierte die Interpretation, dass der Versailler Vertrag die innenpolitische Atmosphäre der Weimarer Republik vergiftet habe und eine extreme Belastung für die junge Demokratie gewesen sei. Diese Sichtweise misst den Chancen, die der Versailler Vertrag der Weimarer Republik beließ, wenig Gewicht bei. Schließlich waren einzelne Bestimmungen des Vertrages weniger rigoros ausgefallen, als es während der Verhandlungen im Bereich der Möglichkeiten gelegen hatte: Nach inzwischen überwiegend akzeptierter Auffassung besaß das Deutsche Reich trotz des Versailler Vertrags auf längere Sicht die Chance, wieder eine einflussreiche Stellung im Kreis der Mächte zurückzugewinnen. Es hatte zwar vorerst seine Großmachtstellung eingebüßt, aber diese zukünftig wieder einzunehmen, blieb unter den Bedingungen des Versailler Vertrags möglich.
Quellen
Friedensvertrag von Versailles vom 28. Juni 1919, in: Reichs-Gesetzblatt 1919, Nr. 140, S. 687-1350, in: alex.onb.ac.at (Letzter Zugriff am: 07.08.2012).
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Empfohlene Zitierweise
Versailler Vertrag, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 24000, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/24000. Letzter Zugriff am: 23.11.2024.
Online seit 04.06.2012, letzte Änderung am 25.03.2013.
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