Württembergisches Gesetz betreffend die Regelung des Verhältnisses der Staatsgewalt zur katholischen Kirche vom 30. Januar 1862

Nach der Revolution von 1848/49 wuchs auch im württembergischen Katholizismus das Selbstvertrauen. Gleichzeitig hatte sich die katholische Kirche als verlässlicher Verbündeter gegen ein preußisch-protestantisches Erbkaisertum erwiesen. Dies führte dazu, dass die württembergische Regierung Anfang der 1850er Jahre vom bis dahin herrschenden aufgeklärten Staatskirchentum abging und ein Arrangement mit der Kirche suchte. Ein erstes Abkommen, das sie 1854 mit dem Bischof von Rottenburg, Josef von Lipp, schloss, fand keine Zustimmung der Kurie. Die Verhandlungen wurden jedoch auf höherer Ebene weitergeführt und mündeten 1857 in einem "Konkordat" bzw. einer "Konvention". Die entsprechende päpstliche Bulle wurde im Regierungsblatt publiziert, aber für die in der Folge notwendige Gesetzesänderungen war die ständische Zustimmung notwendig. Bei den Verhandlungen des Landtags, die erst im März 1861 stattfanden, lehnte die Zweite Kammer die Konvention ab, was zum Sturz des Kultusministers Gustav von Rümelin führte. Sein Nachfolger Ludwig von Golther lenkte jedoch nicht ein, sondern brachte die Konvention in Form eines Gesetzes im Dezember 1861 durch den Landtag. Es wurde am 30. Januar 1862 verkündet und stärkte die Autonomie der katholischen Kirche in Lehre, Verkündigung und Kultus, band sie aber weiterhin an den Staat.
Quellen
Gesetz, betreffend die Regelung des Verhältnisses der Staatsgewalt zur katholischen Kirche, vom 30. Januar 1862, in: Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg 1862, S. 59-65, in: www.mdz-nbn-resolving.de (Letzter Zugriff am: 11.04.2014).
Literatur
MANN, Bernhard, Württemberg 1800 bis 1866, in: SCHWARZMAIER, Hansmartin (Hg.), Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 3: Vom Ende des Alten Reiches bis zum Ende der Monarchien (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg), Stuttgart 1992, S. 235-331, hier 322 f.
Empfohlene Zitierweise
Württembergisches Gesetz betreffend die Regelung des Verhältnisses der Staatsgewalt zur katholischen Kirche vom 30. Januar 1862, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 253, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/253. Letzter Zugriff am: 16.04.2024.
Online seit 14.05.2013, letzte Änderung am 18.09.2015.
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