Diözesansynode im Bistum Trier 1920
In seinem Referat über die rechtliche Lage der katholischen Kirche sagte der Promotor der Synode und Berater Pacellis in Konkordatsfragen, Ludwig Kaas, dass das milde Kreuzeszepter Jesu Christ dem revolutionären Neuheidentum vielfach ein Ärgernis und eine Torheit geworden sei. Durch die Revolution sei die Kirche entrechtet worden. Dennoch sei die Trennung von Staat und Kirche nicht wie in der Französischen Revolution in Gewalt geendet, vielmehr biete die Reichsverfassung vom 11. August 1919 auch Chancen. Obwohl die Päpste Gregor XVI., Leo XIII. und Pius X. die Trennung von Staat und Kirche unverrückbar abgelehnt hätten, sei eine unter wohlwollendem Geiste vollzogene Trennung unter gewissen Voraussetzungen das kleinere Übel und könne trotz grundsätzlicher Gegnerschaft toleriert werden. Der Rechtszustand der Reichsverfassung habe ja auch keine vollkommene Trennung von Staat und Kirche vollzogen, da die ungestörte Religionsausübung gesichert werde, die Kirche Freiheit in Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten, sowie eine Stellung als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Besteuerungsrecht erhalte. Weiterhin werde die Wahrung ihres bisherigen Eigentums zugesichert. Ebenso solle ein neues Konkordatsrecht entstehen und neue Konkordatsverhandlungen beginnen, da die Bestimmungen der früheren Verträge durch die politischen Umwälzungen überholt seien. Letztlich solle die katholische Lehre bis ins kleinste Dorf dringen, um alle Gläubigen gemäß der neuen Lage so zu erziehen, dass sie ihre kirchlichen Pflichten erfüllten.
Quellen
Diözesansynode des Bistums Tier vom 28. bis 30. September. Herausgegeben vom
Bischöflichen Generalvikariate zu Trier 1921, Trier 1921.