TEI-P5
Vom 10. bis 13. Oktober 1922 fand in Paderborn unter dem Vorsitz von Erzbischof
Kaspar Klein eine Diözesansynode statt. Die Beschlüsse der Synode traten am 1. April
1924 in Kraft. Gemäß dem CIC/1917 nahmen an der Synode Mitglieder des Welt- und
Ordensklerus teil; die Gesamtzahl der geladenen Vertreter betrug 237. Die Beschlüsse der Synode
dienten u. a. dazu, die Diözese nach den Bestimmungen des CIC/1917 auszurichten.
Im Verhältnis von Staat bzw. Gesellschaft und Kirche wurde beschlossen, dass "die weltliche Schule und die Gemeinschaftsschule [...] abgelehnt" werden. Weiterhin sollten katholische Standesvereine gefördert und errichtet werden und zusammen mit der "christlichen Familie" einen Gegenentwurf zum "durch die moderne soziale Entwicklung bedrohten Einzelmenschen" darstellen.
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Diözesansynode im Erzbistum Paderborn 1922
Im Verhältnis von Staat bzw. Gesellschaft und Kirche wurde beschlossen, dass "die weltliche Schule und die Gemeinschaftsschule [...] abgelehnt" werden. Weiterhin sollten katholische Standesvereine gefördert und errichtet werden und zusammen mit der "christlichen Familie" einen Gegenentwurf zum "durch die moderne soziale Entwicklung bedrohten Einzelmenschen" darstellen.
Literatur
Paderborner Diözesan-Synode 1922, Paderborn 1923, S. 18-21, 94, 106.
Empfohlene Zitierweise
Diözesansynode im Erzbistum Paderborn 1922, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1349, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1349. Letzter Zugriff am: 20.05.2025.