Erlass des preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 22. Januar 1927 über die körperliche Erziehung der Mädchen an den Mittelschulen
Mit dem Erlass des preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 22. Januar 1927 über die körperliche Erziehung der Mädchen an den Mittelschulen erhielten die Institute einen Lehrplan, der pädagogische Ziele formulierte und Methoden zu ihrer Umsetzung präsentierte. Pacelli zitiert auszugsweise die methodischen Bemerkungen aus dem Erlass :
Punkt 19: "Die Turnkleidung soll leicht und zweckmäßig sein und in allen Stücken den Forderungen der guten Sitten entsprechen."
Punkt 21: "Die Forderung, wie beim Knabenturnen die Höchstleistungen zu einem betonten Grundsatz der körperlichen Erziehung der Mädchen zu machen, ist schon im Hinblick auf die besonderen, naturgegebenen Körperverhältnisse des weiblichen Geschlechts abzulehnen."
Punkt 22: "Die bisherigen Erfahrungen ermutigen nicht dazu, die Teilnahme der Mädchen mit allen Mitteln zu verlangen und zu steigern. Damit ist nicht gesagt, daß ein frisch-fröhliches Kräftemessen im Leibesübungsbetriebe der Mädchenschule ganz fehlen soll. [...] Aber Veranstaltungen mit endlosen Wettkämpfen, Gipfelübungen usw., namentlich in stetig wiederkehrender Wiederholung, werden vielen Mädchen keinen Gewinn bringen und gehören in dieser Form nicht in die Mädchenschule."
Quellen
Erlass des preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom
22. Januar 1927 über die körperliche Erziehung der Mädchen an den Mittelschulen,
in: Nr. 76, S. 57-68, in: goobiweb.bbf.dipf.de (Letzter Zugriff am: 17.04.2019).
Literatur
MASKUS, Rudi, Die Neuordnung der Mittelschule in der Weimarer Republik, in: HEINEMANN,
Manfred (Hg.), Sozialisation und Bildungswesen in der Weimarer Republik
(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Deutschen Gesellschaft für
Erziehungswissenschaft 1), Stuttgart 1976, S. 93-103.