TEI-P5
Ein Dimissoriale ist ein Entlassschreiben, durch welches der zuständige Obere, zumeist der Regens eines Priesterseminars, seinen Untergebenen, zumeist einen Seminaristen bzw. Priesteramtskandidaten, nach den Prüfgesprächen zum Ende der Priesterausbildung an einen Bischof zur Priesterweihe überweist. Der Bischof wird durch das Dimissoriale für die Priesterweihe zuständig.
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Dimissoriale
Literatur
WOLF, Lorenz, Dimissorien, in: Lexikon für Theologie und Kirche3 3 (1995), Sp. 233 f.
