Freisinger Bischofskonferenz 1919 vom 3.-4. September, Debatte über Priestervereine
Nach den Referaten Maximilians von Lingg, des Bischofs von Augsburg, und des Würzburger Domkapitulars Thaddäus Strahler, der seinen Bischof vertrat, sowie einer ausgiebigen Aussprache fasste die Konferenz ihre Stellungnahme am 4. September zu dieser Frage in vier Sätzen zusammen, die nötigenfalls dem Diözesanklerus mitgeteilt werden sollten.
In diesem Dokument heißt es, dass eine demokratische Organisation des Klerus nicht mit der traditionell hierarchischen Ordnung der Kirche vereinbar sei. Jedoch seien religiöse Vereinigungen zu wirtschaftlichen oder sozialen Zwecken zulässig. Eine klassen- und länderübergreifende Vereinigung von Klerikern sei jedoch nicht erwünscht. Stattdessen solle der Schulverband der katholischen Geistlichen seine Tätigkeit auf den Schutz der ökonomischen Interessen des Klerus erweitern.
Quellen
Bischöfliche Leitsätze für eine Standesvereinigung der Geistlichen vom
[4. September 1919], in: VOLK, Ludwig (Bearb.), Akten Kardinal Michael von
Faulhabers 1917-1945, Bd. 1: 1917-1934 (Veröffentlichungen der Kommission für
Zeitgeschichte A 17), Mainz 1975, Nr. 46e, S. 102 f.
Protokoll der Konferenz des bayerischen Episkopats in Freising vom
3.-4. September 1919, in: VOLK, Ludwig (Bearb.), Akten Kardinal Michael von
Faulhabers 1917-1945, Bd. 1: 1917-1934 (Veröffentlichungen der Kommission für
Zeitgeschichte A 17), Mainz 1975, Nr. 46, S. 88-96, hier 93.