Freisinger Bischofskonferenz 1919 vom 3.-4. September
So wurde unter Tagesordnungspunkt I das "künftige Verhältnis zwischen Kirche und Staat in Bayern und die Aufhebung des Konkordats" besprochen. Zwar war die Bischofskonferenz der Meinung, dass das Konkordat von 1817 weiterhin gültig und weder durch die Revolution noch durch die Weimarer Reichsverfassung noch durch Einzelverordnungen des bayerischen Kultusministers außer Kraft gesetzt worden sei. Es müsse jedoch in Hinblick auf die geänderten gesellschaftlich-politischen Zustände durch ein neues ersetzt werden. Bezüglich der entsprechenden Verhandlungen zwischen dem Nuntius und der Regierung sollte der Bamberger Erzbischof Jacobus von Hauck Pacelli "einige observationes unterbreiten".
Des Weiteren beschäftigte sich die Konferenz mit der Besetzung leerstehender Pfarreien, dem "Kulturkampf auf dem Gebiete der Schule", dem Verhältnis zwischen Kirche und Lehrerschaft, der "Bedrohung des Apostolischen Nuntius und andere[n] papst- und kirchenfeindlichen Begleiterscheinungen der zweiten und dritten Revolution", einer Adresse an Benedikt XV., der Exegese einiger Kanones des CIC/1917, der Standesvereinigung der Geistlichen, den Anfragen der Passauer Diözesansynode, der kirchlichen Verwaltung des Saarstaates, einigen Anträgen der Diözesanpräsides der katholischen Arbeiter- und Arbeiterinnenvereine sowie dem Dienstvertrag zwischen Kirchenverwaltung und Mesner.
Quellen
Protokoll der Konferenz des bayerischen Episkopats in Freising vom
3.-4. September 1919, in: VOLK, Ludwig (Bearb.), Akten Kardinal Michael von
Faulhabers 1917-1945, Bd. 1: 1917-1934 (Veröffentlichungen der Kommission für
Zeitgeschichte A 17), Mainz 1975, Nr. 46, S. 88-96.
Literatur
Freisinger Bischofskonferenz; Schlagwort Nr. 24080.