Neuordnung der Diözesangrenzen zwischen den Diözesen Passau und Regensburg 1922
Die Bischöfe Sigismund von Ow-Felldorf (Passau) und Anton von Henle (Regensburg) hatten sich in vorangegangenen Beratungen darauf geeinigt, dass die Regensburger Gemeinden Zaining, Reising und Vöglsberg, die bisher zur Pfarrei Hebertsfelden gehörten, in die Pfarrei Neuhofen und damit in das Bistum Passau integriert werden sollten. Pacelli vermittelte ein entsprechendes Gesuch an den Heilgen Stuhl. Nachdem Pius XI. keine Bedenken geäußert hatte, befasste sich die Konsistorialkongregation mit der Angelegenheit. Sie erließ am 6. April 1922 das Dekret "Passavien.-Ratisbonen. De finium dioecesium commutatione", durch das die genannten Gemeinden in das Gebiet der Passauer Diözese wechselten. Pacelli wurde als Bevollmächtigter des Heiligen Stuhls damit beauftragt, alles Nötige zu veranlassen, damit der Wechsel innerhalb von sechs Monaten umgesetzt werden konnte.
Quellen
Dekret "Passavien.-Ratisbonen. De finium dioecesium commutatione" der
Konsistorialkongregation vom 6. April 1922, in: Acta Apostolicae Sedis 14 (1922),
S. 228, in: www.vatican.va (Letzter Zugriff am: 10.02.2016).