Neuordnung der kirchlichen Verwaltungsbezirke lateinischen Ritus auf dem Gebiet des ehemaligen Russischen Reichs

Vor der Februarrevolution 1917 war die römisch-katholische Kirche im Russischen Reich vielfältigen Restriktionen unterworfen. Zahlreiche Bischofsstühle waren vakant und viele Diözesen unterdrückt. Die Revolution und der Zerfall des Zarenreichs bargen für die katholische Kirche auch bei der Neuordnung der Diözesen, die den lateinischen Ritus pflegten, sowohl Chancen als auch Risiken. Im unabhängigen Polen schloss das Konkordat von 1925 die Neuordnung ab. Auch in Baltikum und in Finnland reorganisierte der Heilige Stuhl die kirchliche Verwaltung im Einvernehmen mit den neuen Regierungen.
Schwieriger war die Lage in der Sowjetunion. Nach dem Vertrag von Riga vom 18. März 1921, der den polnisch-sowjetischen Krieg beendete, lebten dort circa 1,5 Millionen Katholiken in den verbliebenen Diözesen Schytomyr, Kamjanez-Podilskyj, Minsk, Tiraspol und Mogiljow. Zu einer ersten Modifikation kam es 1921, als das Apostolische Vikariat Sibirien aus der Diözese Mogiljow herausgelöst und der Kongregation für die Glaubensverbreitung (Propaganda Fide) unterstellt wurde. Dieses Missionsgebiet erhielt erst 1924 mit Gerard Piotrowski einen Apostolischen Vikar. 1923 errichtete der Heilige Stuhl zudem im Fernen Osten die Diözese Wladiwostok mit Karol Śliwowski als Bischof. Im Westen verloren zwischen 1918 bis 1923 durch den Bürgerkrieg und die Repressionen seitens der Bolschewiki alle Diözesen ihren Bischof. Seit 1924 gab es beim Heiligen Stuhl Überlegungen, die Hierarchie wieder zu errichten. Am 29. März 1926 weihte schließlich Pacelli in der Berliner Nuntiatur den Jesuiten Michel d'Herbigny zum Bischof. Er sollte die kirchliche Verwaltung provisorisch neu organisieren. Während zweier Russlandreisen im April/Mai und August/September 1926 weihte d'Herbigny wiederum einige Geistliche zu Bischöfen und setzte zahlreiche Apostolische Administratoren für die verwaisten Diözesen ein. Dabei wurden einige Bistümer sowie das Apostolische Vikariat Sibirien in mehrere Administraturen aufgeteilt:
Bestehender Verwaltungsbezirk Neuer Verwaltungsbezirk Inhaber Bischofsweihe
Bistum Schytomyr Apostolische Administratur Schytomyr Teofil Aleksander Skalski nein
Bistum Kamjanez-Podilskyj Apostolische Administratur Kamjanez-Podilskyj Jan Świderski nein
Bistum Minsk Apostolische Administratur Minsk
(von Mogiljow mitverwaltet)
Boļeslavs Sloskāns ja
Bistum Tiraspol Apostolische Administratur Odessa Joseph Kruschinski
(nachfolgeberechtigt: Aleksander Frison)
nein
(Frison: ja)
dto. Apostolische Administratur Wolga Augustin Baumtrog nein
dto. Apostolische Administratur Kaukasus Johann Roth nein
Bistum Mogiljow Apostolische Administratur Moskau Pie Neveu ja
dto. Apostolische Administratur Mogiljow Boļeslavs Sloskāns ja
dto. Apostolische Administratur Leningrad Antoni Małecki ja
dto. Apostolische Administratur Charkow Wincenty Ilgin nein
dto. Apostolische Administratur Kasan-Samara-Simbirsk Mečislav Antonievič Jodokas nein
Apostolisches Vikariat Sibirien Apostolisches Vikariat Transbaikalien bzw. Ostsibieren Gerard Piotrowski nein
dto. Apostolische Administratur Cisbaikalien bzw. Westsibirien Julian Groński nein
Bistum Wladiwostok Bistum Wladiwostok Karol Śliwowski ja

Bis auf das Apostolische Vikariat Ostsibirien und das Bistum Wladiwostok waren die Verwaltungsbezirke der Päpstlichen Kommission pro Russia unterstellt. Jene wechselten erst 1928 von der Kongregation für die Glaubensverbreitung (Propaganda Fide) zur Päpstlichen Kommission. Die exilierten Bischöfe der alten Diözesen leisteten dem Verlust ihrer Jurisdiktionsvollmachten teilweise Widerstand, waren de facto damit jedoch nicht erfolgreich. Weitere Administraturen wurden für die unierten Ostkirchen geschaffen. Dabei machten nur Neveu und Sloskāns ihre Promotionen bekannt. Erst im Annuario Pontificio von 1929 wurden die Namen der Administratoren veröffentlicht.
Letztlich war die Neuordnung der kirchlichen Verwaltungsbezirke in der Sowjetunion nicht erfolgreich. Die Repressionen seitens der Regierung kosteten einigen Amtsinhabern das Leben, die übrigen trieben sie ins Exil. Spätestens unter dem Stalinisimus der 1930er Jahre ging die provisorische Hierarchie unter. Erst nach dem Ende der Sowjetunion konnte ein Neuaufbau beginnen.
Analyse
Kardinalstaatssekretär Gasparri forderte Pacelli am 10. März per Telegramm (Dokument Nr. 16140) dazu auf, die Weihe d'Herbignys im Geheimen und ohne Assistenz vorzunehmen. Diese Anweisung brachte Pacelli in Bedrängnis, wie er seinem Vertrauten im Staatssekretariat Giuseppe Pizzardo mitteilte (Dokument Nr. 501). Da er die notwendigen Vorbereitungen für eine Bischofsweihe treffen müsse, sei es kaum möglich, die Geheimhaltung zu gewährleisten, weshalb ihm die Exkommunikation drohe. Pacellis Intervention hatte Erfolg und der Papst dispensierte ihn von den formalen Vorschriften für eine Bischofsweihe. Lediglich der Auditor der Berliner Nuntiatur Luigi Centoz sollte ihm assistieren, ebenfalls gebunden an die Geheimhaltungspflicht (Dokument Nr. 16141).
Literatur
CHENAUX, Philippe, L’Église Catholique et le Communisme en Europe (1917-1989). De Lénine à Jean-Paul II, Paris 2009, S. 65-75.
d'Herbigny SJ, Michel-Joseph Bourguignon; Biographie Nr. 23055.
DUNN, Dennis J., The Catholic Church and Soviet Russia, 1917-1939, London / New York 2017, S. 67-78.
FELDKAMP, Michael F., Pius XII. und Deutschland, Göttingen 2000, S. 49-53.
Konkordat mit Polen von 1925; Schlagwort Nr. 7052.
PETTINAROLI, Laura, La politique russe du Saint Siège (1905-1939) (Bibliothèque des Écoles françaises d'Athènes et de Rome 367), Paris 2015, S. 381-415, 547-565, in: books.openedition.org (Letzter Zugriff am: 19.09.2017).
Pontificia Commissione per la Russia; Schlagwort Nr. 1193.
Empfohlene Zitierweise
Neuordnung der kirchlichen Verwaltungsbezirke lateinischen Ritus auf dem Gebiet des ehemaligen Russischen Reichs, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1314, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1314. Letzter Zugriff am: 19.04.2024.
Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 26.06.2019.
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