Instruktion Benedikts XIV. bzw. des Heiligen Offiziums vom 24. Februar 1752

Das Heilige Offizium unter dem Vorsitz Benedikts XIV. bekräftigte in der Sitzung vom 24. Februar 1752 das Verbot der liturgischen Zusammenarbeit mit anderen Konfessionen, im Besonderen mit den griechisch-orthodoxen Christen.
So wurde die Ehe nur dann als gültig anerkannt, wenn sie nach dem römischen Ritus geschlossen wurde. Des Weiteren wurde die gottesdienstliche Gemeinschaft mit den – aufgrund des Schismas von 1054 als "Exkommunizierte" bezeichneten – Ostkirchen verboten und unter Strafe gestellt. Ebenso wurde die Teilnahme aller als häretisch klassifizierten Gruppen an der katholischen Liturgie entschieden abgewiesen, womit ein Kommunionempfang für Gläubige anderer Konfessionen nicht möglich war. Mit Blick auf die griechisch-orthodoxen Christen wurde der Vorrang der Jurisdiktion der lateinischen Bischöfe und die Gültigkeit deren liturgischen Handelns betont, gleichwohl das orthodoxe Sakramentenverständnis dem der katholischen Kirche sehr ähnlich war. Den lateinischen Bischöfen wurde ein strenges Vorgehen gemäß diesen Weisungen empfohlen.
Quellen
Collectanea S. Congregationis de Propaganda Fide seu decreta instructiones rescripta pro Apostolicis missionibus, Bd. 1: Ann. 1622-1866. NN. 1-1299, Rom 1907, Nr. 384, S. 226 f.
Empfohlene Zitierweise
Instruktion Benedikts XIV. bzw. des Heiligen Offiziums vom 24. Februar 1752, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 477, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/477. Letzter Zugriff am: 24.04.2024.
Online seit 24.10.2013, letzte Änderung am 10.03.2014.
Als PDF anzeigen