Dokument-Nr. 17981
Pacelli, Eugenio
an Gasparri, Pietro
, 14. Oktober 1925
Regest
Pacelli übersendet eine Denkschrift des bayerischen Ministerialrats von Stengel, aus der hervorgeht, dass an der offiziellen Feier des 400jährigen Jubiläums der Reformation, welche die protestantische Landeskirche rechts des Rheins am 24. Oktober 1917 in Nürnberg beging, die Spitzen der dortigen Staats- und städtischen Behörden sowie als Vertreter der bayerischen Regierung der Oberregierungsrat Hezner vom Kultusministerium teilnahmen. Der Nuntius erinnert daran, dass nach den Bestimmungen der alten bayerischen Verfassung das Prinzip der Parität in Bayern galt, dass die protestantische Kirche vom Staat anerkannt wurde und dass der König von Bayern als Landesherr gleichzeitig Oberhaupt der evangelischen Landeskirche war. Unter diesen rechtlichen Bedingungen war es nach Pacellis Ansicht schwierig für die Regierung, keinen Vertreter zu entsenden. Er weist aber darauf hin, dass weder der König noch ein Mitglied der königlichen Familie an den Feierlichkeiten teilnahm noch ein Staatsminister daran teilnahm, sondern lediglich ein Staatsbeamter. Der Nuntius erinnert an seinen einschlägigen Bericht aus dem Jahr 1917 und daran, dass die Feierlichkeiten im ganzen Reich kriegsbedingt bescheiden ausfielen und dass sie nicht aggressiv gegen den Katholizismus gerichtet waren. Zusätzlich weist er darauf hin, dass laut der oben genannten Denkschrift nicht bekannt ist, ob ein Regierungsvertreter an den Feierlichkeiten in München am 31. Oktober und 1. November teilnahm. Den protestantischen Beamten und Bediensteten der staatlichen Behörden wurde an diesen Tagen Dienstbefreiung gewährt wurde, um an den Feierlichkeiten teilnehmen zu können.Betreff
Sul quarto centenario della riforma protestante nell'anno 1917
Trovandomi di passaggio per Monaco




Da esso risulta che il giorno 24 Ottobre di quell'anno la Chiesa protestante della Baviera tenne in Norimberga, città, come è noto, prevalentemente protestante, un servizio religioso ed una adunanza, cui parteciparono le Autorità locali governative e municipali, mentre il
52v
Governo coll'approvazione del Re

Per ben comprendere il significato di tale partecipazione, occorre ricordare che, secondo l'antica Costituzione bavarese




53r
L'anzidetto Appunto aggiunge
non essere noto che alla festività tenutasi in Monaco il 31 Ottobre ed il
1º Novembre avesse preso parte un rappresentante del Governo.Il medesimo Appunto fa parola anche di una Notificazione del Ministero del Culto del 12 Ottobre 1917

Chinato