Dokument-Nr. 19949
Pacelli, Eugenio
an Perosi, Carlo
[Berlin], 05. Juli 1928
Regest
Pacelli bestätigt dem Pro-Sekretär der Konsistorialkongregation Perosi den Erhalt der Supplik des Ermländer Domkapitels, Bischof Bludau zum päpstlichen Thronassistenten zu ernennen. Nach Pacellis Einschätzung steht einer solchen Ernennung angesichts von Bludaus Lebenslauf, der Publikationen und der vielen Jahre im pastoralen Dienst an sich nichts entgegen. Der Nuntius ergänzt allerdings, dass sich Bludau in verschiedenen Fällen mit Blick auf Dekrete und Entscheidungen des Heiligen Stuhls nicht besonders ehrfürchtig verhielt. So schrieb Bludau der Nuntiatur im Dezember 1925 im Nachgang der Entscheidung der Konzilskongregation über die Zugehörigkeit des Priesters Pienski zur Apostolischen Administratur Pomesanien, die Bludau anvertraut ist, dass er diese Entscheidung zwar anerkenne, sie aber nicht für richtig halte. Auf die Aufforderung der Konzilskongregation vom Juli 1926, dass die kirchenrechtlichen Bestimmungen umgesetzt werden müssen, dass Leichen zuerst in die Kirche und anschließend zum Friedhof gebracht werden müssen, behauptete Bludau, dass dies in seiner Diözese nicht geschehe. Er kam daher zu dem Schluss, dass es in der Diözese Ermland hinsichtlich der Bestattung keine Neuerungen oder Reformen geben wird. Im Jahr 1926 berichtete Bludau über den Zustand des Ermländer Priesterseminars und erklärte, dass die Vorschrift zum zweijährigen Philosophie- und vierjährigen Theologiestudium dort nicht umgesetzt werde - er kündigte jedoch nicht an, dass dies geändert werden soll. Hinsichtlich der Verpflichtung, Philosophie und Theologie nach den scholastischen Methoden des Thomas von Aquin zu unterrichten, stellte Bludau lapidar fest, dass dies in seiner Diözese traditionell nicht geschehe, dessen Prinzipien aber nicht keinesfalls vernachlässigt werden. In der Zeitschrift für alttestamentlichen Wissenschaft und die Kunde des nachbiblischen Judentums, die zum schweren Schaden der katholischen Bibelwissenschaft Ansichten des kritischen und radikalen Protestantismus vertritt, rief der evangelische Alttestamentler in Halle an der Saale Eissfeldt zur Gründung einer überkonfessionellen deutschen Gesellschaft zur Förderung der alttestamentlichen Wissenschaft auf. Der Braunsberger Alttestamentler Dürr zählte zu den Gründungsmitgliedern. Bludau versuchte, die Haltung Dürrs zu erklären und zu rechtfertigen. Pacelli erwiderte behutsam, aber deutlich, dass seiner persönlichen Meinung nach die Beteiligung eines katholischen Professors an einem solchen Unterfangen unangemessen und unzulässig ist. Der Nuntius wartet noch auf eine Antwort Bludaus. Sollte diese nicht zufriedenstellend ausfallen, hält er sich vor, die Angelegenheit dem Heiligen Offizium vorzulegen. Der Nuntius vertraut darauf, dass die mögliche päpstliche Auszeichnung dazu beitragen wird, bei Bludau die Gefühle der Hingabe zum Heiligen Stuhl zu stärken.Betreff
Supplica per nomina del Revmo Mons. Agostino Bludau, Vescovo di Warmia, ad
Assistente al Soglio
Il Revmo Mons. Agostino Bludau








Affinché, però, l'E. V. possa formarsi un giudizio esatto circa il sullodato Vescovo, mi sia al tempo stesso lecito di riferire come in vari casi egli non mi è parso eccellere nell'ossequio e nella deferenza verso i decreti e le decisioni delle S. Congregazioni. Così, ad esempio, riguardo ad una risoluzione


153v
la quale, dopo
accurato esame, dichiarava che il Sacerdote Pienski



154r
Nella relazione sullo stato del suo Seminario
del 1926 egli riferiva non essere stati introdotti il biennio per gli studi filosofici ed il
quadriennio per i teologici, previsti dal can. 1365


Nella "Zeitschrift für alttestamentliche Wissenschaft und die Kunde des nachbiblischem Judentum"



154v
come disposti ad accettare
dichiarazioni d'ingresso nella progettata Associazione, era nominato il Rev. Sac. Lorenzo Dürr



Confido che la concessione della implorata Pontificia distinzione qualora al S. Padre

Chinato