Document no. 973
Bertram, Adolf Johannes to Pacelli, Eugenio
Breslau, 14 November 1929
beehre ich mich zu meinem Schreiben vom 11. d. Mts. - G. K. 6944 - betreffend Verteilung der konkordatsmässigen Staatsdotation auf die einzelnen Diözesen und Zwecke, in der Anlage ein erst jetzt hier eingegangenes Schreiben des hochwürdigsten Herrn Bischofs von Ermland vom 9. d. Mts. abschriftlich nachzusenden.
Zu den Voraussetzungen der Zustimmung zu dem Ew. Exzellenz in Anlage 2 des diesseitigen Schreibens vom 11. d. Mts. unterbreiteten Verteilungsplan bemerke ich ergebenst:
Ad 1. Wie auch Ew. Exzellenz bekannt sein dürfte, soll die Staatsregierung beabsichtigen, den fraglichen Unterschiedsbetrag aus anderweitigen Staatsmitteln zu gewähren.
Ad 2. Nach Anlage III Ew. Exzellenz Schreiben vom 17. Juni 1929 - Nr. 41713 - ist eine Anrechnung eigener kirchlicher Einnahmen nur bei den Gehältern der Kapitelsmitglieder und Domvikare vorgesehen, also nicht bei den Staatsgehältern der Bischöfe usw.
Unter dieser Voraussetzung habe ich auch die Anregung unter Nr. IVa und Anlage 6 des diesseitigen Schreibens vom 11. d. Mts. für den Fall des nachträglichen Steigens der eigenen kirchlichen Einnahmen nur auf die
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Gehälter der
Kapitelsmitglieder und Domvikare bezogen. Sollte der Staat wider Erwarten beabsichtigen,
auch auf die Staatsgehälter der Bischöfe usw. (steigende) eigene kirchliche Einnahmen
anzurechnen, so bitte ich ergebenst, meine diesbezügliche Anregung entsprechend
auszudehnen.Für den Fall aber, dass der Staat dies nicht beabsichtigt, dürfte die Voraussetzung unter Ziffer 2 des Schreibens des hochwürdigsten Herrn Bischofs von Ermland der Staatsregierung gegenüber wohl besser überhaupt nicht zu erwähnen sein.
In tiefster Verehrung
Ew. Exzellenz
ganz ergebener
A. Card. Bertram.