Document no. 13424
Amt des öffentlichen Kurators in Sachen des Nachlasses von William Mitchner
(verstorben) to Nelson
Brisbane, 27 June 1922
Die Berufung war auf den 13. und 14. dieses Monats anberaumt. Ich wurde durch bevollmächtigten Anwalt (Counsel) vertreten und behauptete, dass das Urteil des obersten Gerichtshofes von Queensland falsch sei in betreff des deutschen Vermächtnisses und dass diese nicht ungültig (void) sind auf Grund des Gesetzes der perpetuities Unaufhörlichkeit. Diese Anschauung wurde von den folgenden unterstützt, und zwar: Der Anwalt für den Treuhänder des Testaments, <dem Anwalt des öffentlichen Treuhänders des Testaments>1 dem Anwalt des öffentlichen Treuhänders (Vormundsgerichts) und dem Anwalt, General Mandator des Freistaates (Commonwealth) von Australien und dem Anwalt für den General Mandator von Queensland.
Urteil ist jetzt erteilt worden durch den hohen Gerichtshof der die Berufung als gerechtfertigt bestätigt wie es im amtlichen Bericht im ["]Brisbane Courier" dargetan ist, laut Auszug der Zeitung die Ihnen unter Brief (separate cover) zugeht.
Durch Erlass des Hohen Gerichtshof der die Berufung anerkannt, wurde der Fall (case) an den Obersten Gerichtshof zu Queens-
23r
land
zurückverwiesen, um die weiteren Schritte, die nötig sind, zu veranlassen. Der Hohe
Gerichtshof hat einfach bestätigt, dass die Vermächtnisse nicht ungültig sind auf Grund des
Gesetzes gegen Unaufhörlichkeit (perpetuities). Sobald der Treuhänder des Testaments
wiederum den Fall vor den Hohen Gerichtshof von Queensland bringt, wird letzterer
zweifelsohne die Gültigkeit der Vermächtnisse bestätigen. Ich werde fortfahren der deutschen
Beneficiaten Interessierten Beneficiaten zu vertreten. Sie werden von der Entscheidung des
Gerichts benachrichtigt werden.Ich darf wohl hier erwähnen, dass da die Berufung von allen Parteien anerkannt worden ist, selbst wenn die Vermächtnisse oder auch nur einige als gültig anerkannt worden sind, dieselben nicht sofort bezahlt werden können they will not be paid directly sondern würden in dem öffentlichen Treuhänder Administrator des Freistaates von Australien ruhen. Der Anspruch der Beneficiaten wird gegen die Deutsche Regierung für die Beträge die Ihnen entzogen worden sind liegen. – Aus Ihrem Brief vom 28. September 1920, an den Königlichen Norwegischen Consul zu Brisbane geht hervor, dass sie die Sachlage gebührend recognised anerkennen.
Hochachtungsvoll
Unterschrift des öffentlichen Kurator
[ein Wort unlesbar].
NB. Anwalt Counsel.
Counsel = Gesetzkundiger Ratgeber. Siehe Bemerkung zu Zeitungsbericht der Verhandlungen.
Korrigierte und kollationierte Version.
Mein Herr. In meinem Briefe an Sie vom 23. Dezember 1921, eine Aufforderung erging an Sie, die Summe von
Die Berufung war auf den 13. und 14. dieses Monats anberaumt. Ich wurde durch bevollmächtigten Anwalt (Counsel) vertreten und behauptete, dass das Urteil des obersten Gerichtshofes von Queensland falsch sei in betreff des deutschen Vermächtnisses und dass diese nicht ungültig (void) sind auf Grund des Gesetzes der perpetuities (Unaufhörlichkeit). Diese Anschauung wurde von den folgenden unterstützt, und zwar: Der Anwalt für den Treuhänder des Testaments, <dem Anwalt des öffentlichen Treuhänders des Testaments>2 dem Anwalt des öffentlichen Treuhänders (Vormundsgerichts) und dem Anwalt, General Mandator des Freistaates (Commonwealth) von Australien und dem Anwalt für den General Mandator von Queensland.
Urteil ist jetzt erteilt worden durch den hohen Gerichtshof der die Berufung als gerechtfertigt bestätigt wie es im amtlichen Bericht im "Brisbane Courier" dargetan ist, laut Auszug der Zeitung die Ihnen unter Brief (separate cover) zugeht.
Durch Erlass des Hohen Gerichtshofs der die Berufung anerkannt, wurde der Fall (case) an den Obersten Gerichtshof zu Queens-
23r
land
zurückverwiesen, um die weiteren Schritte, die nötig sind, zu veranlassen. Der Hohe
Gerichtshof hat einfach bestätigt, dass die Vermächtnisse nicht ungültig sind auf Grund des
Gesetzes gegen Unaufhörlichkeit (perpetuities). Sobald der Treuhänder des Testaments
wiederum den Fall vor den Hohen Gerichtshof von Queensland bringt, wird letzterer
zweifelsohne die Gültigkeit der Vermächtnisse bestätigen. Ich werde fortfahren der deutschen
Beneficiaten Interessierten Beneficiaten zu vertreten. Sie werden von der Entscheidung des
Gerichts benachrichtigt werden.Ich darf wohl hier erwähnen, dass da die Berufung von allen Parteien anerkannt worden ist, selbst wenn die Vermächtnisse oder auch nur einige als gültig anerkannt worden sind, dieselben nicht sofort bezahlt werden können (they will not be paid directly) sondern würden in dem öffentlichen Treuhänder-Administrator des Freistaates von Australien ruhen. Der Anspruch der Beneficiaten wird gegen die Deutsche Regierung für die Beträge die Ihnen entzogen worden sind liegen. – Aus Ihrem Brief vom 28. September 1920, an den Königlichen Norwegischen Consul zu Brisbane geht hervor, dass sie die Sachlage gebührend (recognised) anerkennen.
Hochachtungsvoll
Unterschrift des öffentlichen Kurator
[ein Wort unlesbar].
NB. Anwalt Counsel.
Counsel = Gesetzkundiger Ratgeber. Siehe Bemerkung zu Zeitungsbericht der Verhandlungen.
1↑Hds. eingefügt von unbekannter Hand, vermutlich vom
Verfasser.
2↑Hds. eingefügt von unbekannter Hand, vermutlich vom
Verfasser.
3↑Hds. eingefügt von
unbekannter Hand, vermutlich vom Verfasser.