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Im zweiten Nachtrag zum Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz vom August 1920 ging
es um die von den Bischöfen geforderte Anerkennung der Ungültigkeit einiger bisheriger
landesgesetzlicher Bestimmungen aufgrund der 1919 in Kraft getretenen Weimarer
Reichsverfassung. Die Bischöfe forderten im Allgemeinen eine größere Freiheit der Kirche von
bisherigen staatlichen Reglementierungen. Konkret gefordert wurden die kirchliche Freiheit
für den Bau von Kirchen und ähnlicher Gebäude, die freie Vermögensverwaltung, die Erklärung
der Unwirksamkeit der Gesetze über die geistlichen Orden, die freie Wahl der Bischöfe und
Domgeistlichen sowie die kirchliche Eheschließung ohne vorherige Zivilehe. Weiterhin
forderten die Bischöfe die Beendigung der Anzeigepflicht bei Pfarrbesetzungen, keine
staatliche Aufsicht der Priesterseminare, die freie bischöfliche Wahl der Bestimmungen der
Kandidaten für einen geistlichen Stand, die rechtliche Anerkennung der Aufhebung des
Treueides der Bischöfe, der ehemals gegenüber dem Kaiser und den Landesherren gesprochen
werden musste, sowie eine Dreierliste (Ternavorschlag) des Episkopats bei der Besetzung von
Pfarreien durch das Patronatsrecht.
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Fuldaer Bischofskonferenz 1920 vom 17.-20. August, 2. Nachtrag zum Protokoll
Sources
2. Nachtrag zum Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz vom August 1920, in:
HÜRTEN, Heinz (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1918-1933,
Bd. 1: 1918-1925 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte A 51),
Paderborn u. a. 2007, S. 277-282.
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Fuldaer Bischofskonferenz 1920 vom 17.-20. August, 2. Nachtrag zum Protokoll, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 10027, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/10027. Last access: 21-05-2025.