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                        Das preußische Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen vom
        11. Mai 1873 war das erste der gegen die katholische Kirche gerichteten Maigesetze des
        preußischen Staats. In diesem Gesetz legte der Staat Bedingungen in Bezug auf
        Ausbildung und Übertragung eines geistlichen Amtes fest. Einem Staatsbürger war die Ausübung
        eines solchen nur erlaubt, wenn er die Entlassungsprüfung eines deutschen Gymnasiums sowie
        ein dreijähriges theologisches Studium auf einer deutschen Staats-Universität und eine
        Staatsprüfung absolviert hatte. Die Staatsprüfung bestand aus wissenschaftlichem Wissen in
        den Gebieten Philosophie, Geschichte und Deutscher Literatur. Während des Studiums durften
        die Studenten keinem kirchlichen Seminar angehören. Weiterhin standen alle kirchlichen
        Anstalten unter staatlicher Aufsicht. Sollte ein neues Amt übertragen werden, oder ein
        Geistlicher versetzt werden, musste dieses dem Oberpräsidenten mitgeteilt werden, dem ein
        30tägiges Einspruchsrecht zustand.  
                        
                             
                        
                             
                        
                             
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    Preußisches Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen vom 11. Mai 1873
Sources
Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen vom 11. Mai 1873, in:
            HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und
            20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts,
            Bd. 2: Staat und Kirche im Zeitalter des Hochkonstitutionalismus und des
            Kulturkampfes 1848-1890, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 279,
            S. 594-599.
                        Bibliography
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 4: Struktur
            und Krisen des Kaiserreichs, Stuttgart u. a. 21982,
            S. 712 f.
                        