In seiner Weisung an den Münchener Nuntius Michele Viale Prelà vom 21. Februar
1845 wies Kardinalstaatssekretär Luigi Lambruschini die Behauptung des preußischen
Kultusministers Friedrich Eichhorn zurück, der Heilige Stuhl trage die Verantwortung dafür,
dass sich die Ausführung der Bestimmungen der Bulle "De salute animarum" von 1821 über die
Dotationen verzögere. Diese schrieb vor, dass die Bistümer bis spätestens 1833 entweder
Grundzinsen aus Staatsdomänen erhalten sollten oder dass ihnen Grundstücke in gleichem Wert
übertragen werden sollten, die der König für sie kaufen sollte. Dazu
kam es jedoch nie. Stattdessen erhielten die Diözesen finanzielle Zuwendungen aus der
Staatskasse. Außerdem stellte Lambruschini fest, dass die geforderten Grundzinsen bzw. der
geforderte Grund und Boden in das volle Eigentum der Bistümer übergehen sollten und nicht
nur als Unterpfand der Staatsleistungen.
Sources
Von der Nichtausführung der Bulle "De salute animarum" bezüglich der Dotation der
preussischen Diöcesen, in: Archiv für katholisches Kirchenrecht 52 / N. F. 46
(1884), S. 290-299.
Recommended quotation
Weisung Kardinalstaatssekretär Lambruschinis an den Münchener Nuntius Viale Prelà
vom 21. Februar 1845, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 1386, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/1386. Last access: 02-05-2024.
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