TEI-P5
"Die Konferenz hegt die schwersten Bedenken, ob die geplante allgemeine
Hochschulbildung der zukünftigen Lehrer den wirklichen Bedürfnissen der Volksschule Rechnung
trägt, wenngleich es durchaus zu begrüßen ist, daß einzelnen begabten Lehrerkandidaten der Weg
zum Universitätsstudium geöffnet wird, und ob mit der beabsichtigten Reform des
Lehrerbildungswesens die Konfessionalität dieser Ausbildung sich vereinigen läßt. Unter Berufung
auf Art. 146 Abs. 2 der R. V., der die Bekenntnisschule gewährleistet und
darum auch eine bekenntnismäßige Ausbildung der Lehrer zur Voraussetzung hat, verlangt die
Konferenz, daß für den Fall der Aufhebung der bisherigen Lehrerseminare die an ihre Stelle
tretenden Bildungsanstalten für die Allgemein- und Fachbildung der künftigen Lehrer
konfessionell gestaltet werden. Insbesondere wird die Forderung erhoben, daß die aus den
katholischen Lehrerseminaren bisher entstandenen und noch entstehenden Aufbauschulen den
konfessionellen Charakter beibehalten, daß für eine gründliche religiöse Durchbildung, wofür
mindestens drei Religionsstunden unerläßlich sind, gesorgt wird, und daß der im Lehrplan
angesetzte philosophische Unterricht im Geiste der katholischen Weltanschauung erteilt wird. Vor
allem müssen die für die Berufsbildung der Lehrer zu treffenden Einrichtungen den
konfessionellen Charakter tragen.
Bei dem herrschenden Mangel an Vertretern der wissenschaftlichen katholischen Pädagogik begrüßt die Konferenz es mit großer Freude, daß es für die Fortbildung der katholischen Lehrer und für die Forschungsarbeit auf dem Gebiet katholischer Pädagogik das Institut für wissenschaftliche Pädagogik in Münster errichtet ist, das geeignet erscheint, künftige Dozenten für katholische Pädagogik an den Lehrerbildungsanstalten und Universitäten, wie auch an den theologischen Instituten heranzubilden.
Die Konferenz ernennt als ihren Vertreter im Kuratorium des Instituts den Ordinarius von Münster und erklärt sich bereit, einen Teil der jährlich am Schulsonntag in den Diözesen abzuhaltenden Kollekten dem Pädagogischen Institut solange zuzuwenden, als es dieser Zuschüsse bedarf und diese Zuwendung tunlich erscheint."
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Fuldaer Bischofskonferenz 1922 vom 22.-25. August, Nr. 04
Bei dem herrschenden Mangel an Vertretern der wissenschaftlichen katholischen Pädagogik begrüßt die Konferenz es mit großer Freude, daß es für die Fortbildung der katholischen Lehrer und für die Forschungsarbeit auf dem Gebiet katholischer Pädagogik das Institut für wissenschaftliche Pädagogik in Münster errichtet ist, das geeignet erscheint, künftige Dozenten für katholische Pädagogik an den Lehrerbildungsanstalten und Universitäten, wie auch an den theologischen Instituten heranzubilden.
Die Konferenz ernennt als ihren Vertreter im Kuratorium des Instituts den Ordinarius von Münster und erklärt sich bereit, einen Teil der jährlich am Schulsonntag in den Diözesen abzuhaltenden Kollekten dem Pädagogischen Institut solange zuzuwenden, als es dieser Zuschüsse bedarf und diese Zuwendung tunlich erscheint."
Sources
Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz vom 22.-25. August 1922, in: HÜRTEN, Heinz
(Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1918-1933, Bd. 1: 1918-1925,
(Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte A 51), Paderborn u. a. 2007,
Nr. 212, S. 439-456, hier 441 f.
Recommended quotation
Fuldaer Bischofskonferenz 1922 vom 22.-25. August, Nr. 04, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 14046, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/14046. Last access: 30-06-2025.