Staatsleistungen an die katholische Kirche in Sachsen
Nach dem Ende der Monarchie 1919 versuchte die sächsische Regierung ab 1921 mit dem neugegründeten Bistum Meißen einen Finanzierungsvertrag auszuhandeln, der eine dauerhafte Geldrente für das Bistum sowie Subventionen für die kirchlichen Einrichtungen vorsah. 1922 kam es zur Verschärfung des Konflikts, als die sächsische Regierung sämtliche Zahlungen einstellen wollte. Durch die Intervention Pacellis bei Reichspräsident Friedrich Ebert konnte die sächsische Regierung zurück an den Verhandlungstisch geholt werden. Der in der Folgezeit erarbeitete Vertragsentwurf scheiterte jedoch 1927 im Sächsischen Landtag.
Bibliography
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Sachsen, sowie den Mittel- und Kleinstaaten, in: GATZ, Erwin (Hg.), Geschichte des
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