Parlamentarisches System in Italien
Die Gesetzesinitiative lag beim König und den beiden Kammern des Parlaments, dem Senat und der Deputiertenkammer. Dem Senat gehörten vom König auf Lebenszeit ernannte Mitglieder wie die Erzbischöfe und Bischöfe oder die Staatsminister und Staatssekretäre an. Die Mitglieder der Deputiertenkammer wurden nach einem Zensuswahlrecht für fünf Jahre gewählt. Der Premierminister und die Regierung waren allein dem Monarchen und nicht dem Parlament verantwortlich.
Sources
Die Verfassungen in Europa 1789-1949. Wissenschaftliche Textedition unter Einschluß
sämtlicher Änderungen und Ergänzungen sowie mit Dokumenten aus der englischen und
amerikanischen Verfassungsgeschichte, München 2006, S. 1373-1407.
Bibliography
MANCA, Anna Gianna, Die neueste italienische Verfassungsgeschichte und die
"parlamentarische Regierung" im Königreich Italien (1861-1922), in: NEUHAUS, Helmut
(Hg.), Verfassungsgeschichte in Europa. Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte
in Hofgeismar vom 27. bis 29. März 2006 (Der Staat, Beiheft 18), Berlin 2010,
S. 71-84.
MARTUCCI, Roberto, Storia costituzionale italiana. Dallo Statuto albertino alla
Repubblica (1848-2001), Rom 2002.