Parlamentarisierung des Deutschen Kaiserreichs
Seit dem Sommer 1916 griff der Reichstag durch den Haushaltsausschuss wieder aktiver in die politischen Diskussionen ein. Er konnte seine Kompetenzen über seine eigentliche Aufgabe der Kontrolle des Reichshaushalts auf die Außenpolitik und die Kriegsführung ausweiten. Diese beiden Themen dominierten fortan die Debatten des "Hauptausschusses", wie er nun genannt wurde. Der Hauptausschuss trat zunehmend als ein die Reichsleitung kontrollierendes parlamentarisches Gremium auf, das deren Entscheidungen diskutierend begleitete und von der Regierung Rechenschaft verlangte.
Ab Juli 1917 gewann der Interfraktionelle Ausschuss an Einfluss und drängte den Hauptausschuss in den Hintergrund. Der Interfraktionelle Ausschuss, auch als "Ausschuss der Mehrheitsparteien" bezeichnet, war kein offizieller Reichstagsausschuss, sondern ein informelles Gremium. In ihm sollten lediglich die Fragen der Friedensresolution des Reichstags koordiniert werden, doch er entwickelte sich zu einem ständigen Koordinationsausschuss.
Der Interfraktionelle Ausschuss trug maßgeblich zum Sturz von Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg in der Julikrise 1917 bei. Auch an der Absetzung von dessen Nachfolger Georg Michaelis in der Kanzlerkrise im Oktober 1917 war er beteiligt. Doch sowohl Georg Michaelis als auch dessen Nachfolger Georg Graf von Hertling wurden vom Kaiser eingesetzt und bei ihrer Auswahl wurde der Reichstag nicht gehört. Die Mehrheitsparteien waren auch nicht in der Lage, sich auf einen eigenen Kandidaten oder nur auf eine Kandidatenliste zu einigen.
Erst die Entlassung des Vizekanzlers Karl Helfferich und die Einsetzung des Fortschrittlers Friedrich von Payer als neuen Vizekanzler im Kabinett Hertling im November 1917 brachten den entscheidenden Durchbruch zur Parlamentarisierung. Damit war das Ende des konstitutionellen Systems im Deutschen Reich eingeleitet. Das Parlament übte erstmals maßgeblichen Einfluss auf die Bildung eines Kabinetts auS. Die volle Unterwerfung des Reichskanzlers und des Kabinetts unter die Kontrolle des Reichstags war damit allerdings noch nicht erreicht. Artikel 9 der Reichsverfassung, der die Aufgabe von Mandaten bei Übernahme von Regierungspositionen verlangte, blieb weiter bestehen und fand auch bei Payer Anwendung.
Nach dem Zusammenbruch der bulgarischen Front Ende September 1918 forderte die Oberste Heeresleitung, ein Waffenstillstandsgesuch an den US-amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson zu senden. Dieser hatte allerdings signalisiert, dass er nur mit einer parlamentarischen Regierung verhandeln würde. Reichskanzler Hertling trat am 3. Oktober zurück und die neue Regierung musste vom Vertrauen des Reichstags abhängig sein. Der badische Thronfolger Max von Baden bildete ein parlamentarisches Kabinett. In diesem blieb Payer weiterhin Vizekanzler. Staatsekretär für Inneres wurde der Zentrumsabgeordnete Karl Trimborn, der mehrheitssozialdemokratische Abgeordnete Gustav Bauer wurde Staatssekretär des Reichsarbeitsamts, die Zentrumsabgeordneten Matthias Erzberger und Adolf Gröber, der fortschrittliche Abgeordnete Conrad Haußmann und der mehrheitssozialdemokratische Abgeordnete Philipp Scheidemann wurden Staatssekretäre ohne Geschäftsbereich.
Am 24. Oktober 1918 wurde die Parlamentarisierung des Reichs durch Änderung des Artikels 15 der Reichsverfassung auch de jure beschlossen. Der Reichskanzler war nunmehr vom Vertrauen des Reichstags abhängig und ihm gegenüber verantwortlich. Die Oktoberreformen kamen jedoch zu spät, um den Ausbruch der Novemberrevolution zu verhindern.
Bibliography
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Interfraktionelle Ausschuss 1917/18 und die Parlamentarisierung der Reichsregierung
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