Besetzung des bischöflichen Stuhls von Mainz 1904

Als Reaktion auf den Erlass "Ad notitiam" Kardinalstaatssekretär Mariano Rampollas aus dem Jahr 1900 wurde die Art, wie die Regierung des Großherzogtums Hessen-Darmstadt bei den nachfolgenden Mainzer Bischofswahlen einbezogen wurde, neu geregelt: Bei der Wahl am 30. November 1903 durfte sich der großherzogliche Kommissar nicht mehr wie bisher im Wahlraum aufhalten, sondern er wartete in der Dompfarrkurie auf den Abschluss der Wahl. Danach wurde er in die Wahlkapelle geholt, wo ihm der Wahlausgang mitgeteilt wurde. Vorbehaltlich der Bestätigung der Wahl durch den Papst, wurde der Wahlausgang abschließend dem Klerus des Bistums und den Gläubigen verkündet.
Das Domkapitel wählte mit fünf von sechs Stimmen Georg Kirstein zum neuen Bischof von Mainz. Seine Weihe fand am 19. Mai 1904 statt.
Sources
Beteiligung des Landesherrlichen Kommissars bei der Bischofswahl in Hessen, in: Archiv für katholisches Kirchenrecht 84 (1904), S. 142-145.
Bibliography
HIRSCHFELD, Michael, Die Bischofswahlen im Deutschen Reich 1887 bis 1914. Ein Konfliktfeld zwischen Staat und katholischer Kirche zwischen dem Ende des Kulturkampfes und dem Ersten Weltkrieg, Münster 2012, S. 640-648.
Kirstein, Georg Heinrich; Biographie Nr. 11005.
MAY, Georg, Geistliche Ämter und kirchliche Strukturen im 19. und 20. Jahrhundert, in: JÜRGENSMEISER, Friedhelm (Hg.), Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte, Bd. 3: Neuzeit und Moderne, Teilbd. 2, Würzburg 2002, S. 1313-1340, hier 1317.
Zirkular Rampollas über das Bischofswahlrecht vom 20. Juli 1900; Schlagwort Nr. 15020.
Recommended quotation
Besetzung des bischöflichen Stuhls von Mainz 1904, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 1625, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/1625. Last access: 21-12-2024.
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