Fuldaer Bischofskonferenz, Geschäftsordnung von 1867/69, § 02

"Zeit und Ort. Die Conferenzen sollen alle zwei Jahre für die Dauer von höchstens sieben Tagen statthaben.
Als Zeit der Versammlung wird der erste Mittwoch im September festgelegt. - Am Morgen dieses Tages wird die Conferenz eröffnet.
Der Ort der Versammlung soll in Fulda, am Grabe des Hl. Bonifatius sein, wenn nicht in der vorausgehenden Conferenz von den Bischöfen ein anderer Versammlungsort beliebt wird.
Die Bischöfe werden mindestens drei Wochen vor der Conferenz dem Präsidium und dem betreffenden Ortbischofe über ihre Theilnahme und Begleitung Anzeige machen."
Sources
Geschäftsordnung für die bischöflichen Conferenzen, in: Actenstücke betreffend die Fuldaer Bischofs-Conferenzen 1867-1888. Auf Veranlassung der Hochwürdigsten Herren Conferenz-Mitglieder zu deren Gebrauch gesammelt und als Manuscript gedruckt, Köln 1889, S. 9.
Recommended quotation
Fuldaer Bischofskonferenz, Geschäftsordnung von 1867/69, § 02, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 1641, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/1641. Last access: 21-12-2024.
Online since 29-01-2018, last modification 10-09-2018.
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