Fuldaer Bischofskonferenz, Geschäftsordnung von 1867/69, § 03
Der Präsident erwählt zwei Assistenten und bildet mit ihnen das Präsidium, welches die Aufgabe hat, alles für die nächste Conferenz vorzubereiten und den Vorsitz auf der nächsten Conferenz zu führen."
1ad § 3. In der Schlußsitzung den 21 Oktober 1867 wurde die Abänderung getroffen, daß der jedes Mal erwählte Präsident bis zur künftigen Versammlung in Function bleiben und alsdann die Neuwahl erfolgen solle.
Sources
Geschäftsordnung für die bischöflichen Conferenzen, in: Actenstücke betreffend die
Fuldaer Bischofs-Conferenzen 1867-1888. Auf Veranlassung der Hochwürdigsten Herren
Conferenz-Mitglieder zu deren Gebrauch gesammelt und als Manuscript gedruckt, Köln 1889,
S. 9.