Schulpolitik von Johannes Hoffmann

Der im Zuge der Novemberrevolution von Kurt Eisner zum Kultusminister ernannte ehemalige Pfälzische Volksschullehrer und Mehrheitssozialdemokrat Johannes Hoffmann betrieb eine energische Reform des bayerischen Volksschulwesens, die die Trennung von Kirche und Schule zum Ziel hatte.
Hoffmann benannte sogleich das bisherige Königliche Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten in Staatsministerium für Unterricht und Kultus um und verkündete am 15. November 1918 das schulpolitische Programm der neuen Regierung, das die Trennung von Schule und Kirche, die fachmännische (nicht geistliche) Schulaufsicht, die Neuregelung der Gehalts- und Rechtsverhältnisse der Volksschullehrer, die Übernahme der Volksschullasten durch den Staat und die Reform der Lehrerbildung proklamierte.
Auf dem Verordnungsweg beseitigte Hoffmann am 13. Dezember 1918 die geistliche Aufsicht über die Lehrerbildungsanstalten und am 16. Dezember die über die Volksschule. Am 25. Januar 1919 folgte ein Erlass des Kultusministeriums, dem zufolge die Teilnahme der Kinder am schulischen Religionsunterricht und am Schulgottesdienst dem Ermessen der Eltern anheimzustellen sei. Dieser Erlass rief im Gegensatz zu den erstgenannten erhebliche Proteste der Kirchen hervor.
Nach dem Ende der Räterepublik wurde der mittlerweile zum Ministerpräsidenten gewählte Hoffmann gemäßigter. Grundlage seines weiteren Vorgehens war das "Bamberger Abkommen" von Mehrheitssozialdemokraten (MSPD), Bayerischer Volkspartei (BVP) und Deutscher Demokratischer Partei (DDP) vom 30. Mai 1919, das u.a. die bisherigen schulpolitischen Maßnahmen billigte und die Regierung ermächtigte, das Verhältnis von Bekenntnis- und Simultanschulen sowie die Schulaufsichtsfrage zu regeln.
Die folgende Verordnung vom 1. August 1919 über die Errichtung der Volksschule und Bildung der Schulsprengel machte die Beibehaltung und Neuerrichtung von Bekenntnis- und gemischten Schulen von in bestimmten Abständen zu wiederholenden Abstimmungen der Erziehungsberechtigten abhängig. Obwohl die "Hoffmannsche Simultanschulverordnung" de facto die Einrichtung von gemischtkonfessionellen Simultanschulen erleichterte, gelang es in der Folgezeit nicht, flächendeckend solche Schulen einzuführen.
Das Volksschullehrergesetz vom 14. August 1919 machte schließlich Volksschullehrer zu Staatsbeamten. Das zeitnah verabschiedete Schulbedarfgesetz schaffte u.a. das Schulgeld für Volksschulen ab. Nur langsam setzte sich dagegen der 1919 gefasste Beschluss durch, alle Schulen auch für Mädchen zu öffnen.
Im Gegensatz zu den weitreichenden Reformen Hoffmanns im Bereich der Volksschule blieb bei der Organisation der höheren Schulen die Vorkriegssituation weitgehend erhalten.
In den 1920er Jahren versuchte unter den Ministerpräsidenten Gustav von Kahr, Hugo von Lerchenfeld-Köfering, Eugen von Knilling und Heinrich Held der BVP-Politiker Franz Matt recht erfolgreich mit seiner konservativ ausgerichteten Schulpolitik, eine Revision der Hoffmannschen Schulpolitik herbeizuführen, was nicht zuletzt im Konkordat von 1924 zum Ausdruck kam.
Bibliography
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Recommended quotation
Schulpolitik von Johannes Hoffmann, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 19068, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/19068. Last access: 21-12-2024.
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