Bulle Pius' VII. "De salute animarum" vom 16. Juli 1821
Die Bulle behandelte neben Bistumserrichtung und -zirkumskription die Bestellung der Bischöfe und Domherren sowie Dotationsfragen. Mit ihr kam es zur Aufhebung des napoleonischen Bistums Aachen und zur Wiedererrichtung des Erzbistums Köln. Des Weiteren wurde festgelegt, dass das Bischofswahlrecht bei den Domkapiteln liegt, weil der Papst dieses einem evangelischen Monarchen nicht zugestehen wollte. Der entsprechende Artikel 22 wurde durch die päpstliche Breve "Quod de fidelium" vom 16. Juli 1821 ergänzt. Dort wurden die Kapitulare verpflichtet, Kandidaten zu wählen, die auch dem König nicht "minder genehm" seien.
Trotz anfänglicher Schwierigkeiten wurde mit dieser Bulle eine tragfähige Grundlage für die Staat-Kirche-Beziehung in Preußen geschaffen. Nach der Novemberrevolution 1918 und der stattlichen Neuordnung versuchte die Römische Kurie, die Fortgeltung der Bulle durch Nuntius Pacelli zu bestreiten, um insbesondere die Regelung des Bischofswahlrechts zu ändern. Dies geschah erstmals anlässlich der Kölner Bischofswahl 1919/20. Die im Preußenkonkordat von 1929 gefunden Kompromisslösung beschreibt ein Verfahren, an dem die Kapitel, der Episkopat, die preußischer Regierung und der Papst beteiligt sind.
Sources
Gesetz-Sammlung für die königlichen preußischen Staaten 1821, Nr. 12,
S. 114–152, in: digital.staatsbibliothek-berlin.de (Last access: 03.05.2019).
HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und
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Bd. 1: Staat und Kirche vom Ausgang des alten Reichs bis zum Vorabend der
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Text].
MERCATI, Angelo (Hg.), Raccolta di concordati su materie ecclesiastiche tra la Santa
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Bibliography
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römisch-preußischer Kirchenpolitik auf Grund unveröffentlichter vatikanischer
Archivalien (Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft im katholischen
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SCHNEIDER, Franz Egon, Die heute Rechtskraft der Bulle De salute animarum, in: ThGl 18
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TRIPPEN, Norbert, De salute animarum, in: in: Lexikon für Theologie und
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