Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reich und Lettland vom 15. Juli 1920
Jedoch schlossen beide Länder am 29. Dezember 1918 einen Vertrag, der antibolschewistische deutsche Freikorps aus dem Reich in das von der Roten Armee bedrohte Lettland locken sollte. Diese folgten zwar dem Ruf, erwiesen sich jedoch als schwer kontrollierbar und wandten sich schließlich gegen die lettischen Truppen. Im Waffenstillstand zwischen den Freikorps und der lettischen Regierung Ulmanis vom 3. Juli 1919 forderte die Regierung die deutschen Verbände auf, das Land zu verlassen. Ein Teil der Freikorps ignorierte die Aufforderung und schloss sich den russischen Weißen an, musste auf Druck der Entente jedoch das Baltikum im Dezember 1919 verlassen. Gleichzeitig erklärte Lettland im November 1919 den formalen Kriegszustand gegenüber Deutschland. Zudem hatte es im Oktober 1919 Friedensgespräche mit Sowjetrussland begonnen, die am 11. August 1920 mit einem Friedensvertrag abgeschlossen wurden.
Da Lettland damit seine Unabhängigkeit behauptet hatte und das Ansehen des Reichs nach dem Vorgehen der Freikorps im Jahr 1919 auf dem Tiefpunkt war, versuchte die deutsche Außenpolitik den Rest ihres Einflusses zu bewahren. Im April 1920 begannen Friedensverhandlungen zwischen Deutschland und Lettland, die in der vorläufigen Vereinbarung zwischen den beiden Staaten vom 15. Juli 1920 mündeten. Die Staaten nahmen damit zwar offizielle diplomatische Beziehungen auf. Jedoch wurde festgelegt, dass das Reich Lettland erst offiziell anerkennen würde, sobald eine der "alliierten Hauptmächte" es anerkannt habe (§ 2). Dazu kam es schließlich im Januar 1921.
Sources
Allemagne et Latvie. Convention provisoire relative a la reprise des relations entre
l'Allemagne et la Latvie, signée à Berlin le 15 juillet 1920, in: Société des
Nations. Recueil des Traités et des Engagements Internationaux enregistrés par le
Secrétariat de la Société des Nations 2,1 (1920), No. 52, S. 91-99,
in:www.treaties.un.org (Last access: 20.12.2017).
Gesetz, betreffend das vorläufige Abkommen über die Wiederaufnahme der Beziehungen
zwischen dem Deutschen Reich und Lettland. Vom 23. August 1920, in:
Reichsgesetzblatt 1920, Nr. 183, S. 1623-1629, hier 1623, in: alex.onb.ac.at (Last access: 11.01.2018).
Reichsgesetzblatt 1920, Nr. 183; Dokument
Nr. 18658.
Bibliography
HIDEN, John, The Baltic States and Weimar Ostpolitik, Cambridge u. a.
1987.