Heiligsprechungsverfahren Johannas von Orléans

Johanna von Orléans (1412–1431) unterstützte aufgrund von Visionen die französische Armee im Hundertjährigen Krieg gegen England. Anschließend wurde sie im von den Engländern besetzten Teil Frankreichs in einem Inquisitionsprozess zum Tode verurteilt und verbrannt. 1455 wurde vor dem Hintergrund des Kriegsendes und ihrer anhaltenden Popularität das Urteil aufgehoben und sie als Märtyrerin rehabilitiert. Vierhundert Jahre später, 1855 und 1869, regte der Bischof von Orléans ihre Kanonisation. Durch das Erste Vatikanische Konzil und den Deutsch-Französischen Krieg verzögerte sich das Verfahren jedoch. 1874 begann das Vorverfahren und 1894 eröffnete Leo XIII. das Hauptverfahren. Dieses endete zunächst mit der Seligsprechung Johannas im Jahr 1909. Für die Heiligsprechung bedurfte es zweier Wunder, die sich nach der Seligsprechung zutragen mussten. 1910 ereigneten sich zwei Heilungen, die Johanna zugeschrieben wurden. Der Heilige Stuhl erkannte sie am 18. März 1919 als Wunder an und verkündete die Entscheidung unter Anwesenheit des Bischofs von Orléans am 6. April. Die Heiligsprechung selbst erfolgte am 16. Mai 1920.
Bibliography
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DEBOUT, Henri, Jeanne d'Arc. Grande histoire illustrée, Bd. 2, Paris 41922, S. 881-920.
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PORAK, Ulrich, Memorialkultur in Frankreich. Die Jeanne-d'Arc-Feste in Orléans und ihre politischen Konnotationen 1803-1921, Bonn 2008, S. 297-305, in: hss.ulb.uni-bonn.de (Last access: 30.01.2019).
Recommended quotation
Heiligsprechungsverfahren Johannas von Orléans, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 22080, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/22080. Last access: 04-12-2024.
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