Weimarer Reichsverfassung, Kirchenartikel

In der Weimarer Reichsverfassung befasste sich der dritte Abschnitt des zweiten Hauptteils über "Grundrechte und Grundpflichten" der Deutschen mit "Religion und Religionsgesellschaften".
Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit wurde in Artikel 135 gewährt. Artikel 136 legte fest, dass niemand zu der Zugehörigkeit zur Kirche oder zu kirchlichen Festivitäten gezwungen werden dürfe. Artikel 137 besagte, dass es keine Staatskirche gebe und somit jede Religionsgemeinschaft selbstständig sei. Der Staat hatte folglich kein Mitwirkungsrecht mehr, dennoch blieben die Religionsgemeinschaften Organisationen des öffentlichen Rechts. Außerdem berechtigte Artikel 137 die Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Erhebung von Steuern. Artikel 138 besagte, dass die Staatsleistungen durch die Landesgesetzgebung geregelt werden sollten. Artikel 139 schützte die kirchlichen und sonntäglichen Feier- und Ruhetage, indem sie diese weiterhin anerkannte. Artikel 140 gewährte den Mitgliedern der Wehrmacht Zeit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten und Artikel 141 religiöse Handlungen im Heer, in Krankenhäusern und Strafanstalten sowie in anderen öffentlichen Anstalten.
Pacelli schätzte die Weimarer Reichsverfassung als "in der Theorie nicht gut" ein, doch biete sie den Katholiken "größere Freiheiten als unter dem vorangegangenen Regime" ( Dokument Nr. 1131), wofür vor allem die günstigen Kirchenartikel verantwortlich waren.
Sources
Die Verfassung des Deutschen Reichs. Vom 11. August 1919, in: Reichsgesetzblatt 152 (1919), S. 1383-1418, hier 1408-1410, in: alex.onb.ac.at (Last access: 13.07.2012).
Die Verfassung des Deutschen Reichs. Vom 11. August 1919, in: Reichsgesetzblatt 152 (1919), S. 1383-1418, hier 1408-1410, in: www.lwl.org (Last access: 29.05.2012).
Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919, in: www.dhm.de (Last access: 14.02.2012).
Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919, in: HUBER, Ernst Rudolf (Hg.), Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. 4: Deutsche Verfassungsdokumente 1919-1933, Stuttgart u. a. 31991, Nr. 157, S. 151-179, hier 171 f.
Recommended quotation
Weimarer Reichsverfassung, Kirchenartikel, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 25000, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/25000. Last access: 27-04-2024.
Online since 20-12-2011, last modification 26-06-2019.
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