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                        Die "Landesherrliche Verordnung die Ausübung des oberhoheitlichen Schutz- und
        Aufsichts-Rechts über die katholische Landeskirche betreffend" vom 30. Januar 1830
        wurde gleichlautend von den jeweiligen Regierungen Württembergs, Badens,
        Hessen-Kassels, Nassaus und Hessen-Darmstadts erlassen. Die Verordnung beschnitt die Freiheit
        der Kirche in diesen Staaten empfindlich: Bischöfliche Verlautbarungen inklusive
        pastoralen Hirtenschreiben durften nur noch nach staatlicher Genehmigung (Plazet)
        veröffentlicht werden (§ 4), päpstliche Erlasse waren - auch rückwirkend - nur gültig,
        wenn sie staatlicherseits bestätigt wurden (§ 5), ein Treueid des Bischofs gegenüber
        dem Landesherren war verpflichtend (§ 16), Kapläne mussten vor Antritt einer
        Pfarrstelle eine Konkursprüfung bestehen (§ 29) und man konnte sich bei Missbrauch der
        Amtsgewalt durch einen Geistlichen an eine staatliche Stelle wenden
        (§ 36).
Inhaltlich baute die Verordnung auf der auf den Frankfurter Konferenzen 1820 beschlossenen Kirchenpragmatik auf, die aufgrund von Widerständen seitens des Heiligen Stuhls zurückgenommen worden war. 
                        
                             
                        
                             
                        
                             
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    Landesherrliche Verordnung die Ausübung des oberhoheitlichen Schutz- und Aufsichts-Rechts über die katholische Landeskirche betreffend vom 30. Januar 1830
Inhaltlich baute die Verordnung auf der auf den Frankfurter Konferenzen 1820 beschlossenen Kirchenpragmatik auf, die aufgrund von Widerständen seitens des Heiligen Stuhls zurückgenommen worden war.
Sources
Landesherrliche Verordnung des Großherzogs Ludwig von Hessen, die Ausübung des
            oberhoheitlichen Schutz- und Aufsichts-Rechts über die katholische Landeskirche
            betreffend vom 30. Januar 1830, in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.),
            Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen
            Staatskirchenrechts, Bd. 1: Staat und Kirche vom Ausgang des alten Reichs bis zum
            Vorabend der bürgerlichen Revolution, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014,
            Nr. 114, S. 280-284.
                        Bibliography
Frankfurter Konferenzen; Schlagwort Nr. 1692 .
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                         .
.Recommended quotation
Landesherrliche Verordnung die Ausübung des oberhoheitlichen Schutz- und Aufsichts-Rechts über die katholische Landeskirche betreffend vom 30. Januar 1830, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 3344, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/3344. Last access: 31-10-2025. 
                    