Bulle Pius' VII. "Provida solersque" vom 16. August 1821, Artikel 5

"Weiter geben wir dem oben benannten Bischof, Johann Baptist, auf, daß er für die Seelsorge in der Metropolitan- und in den Cathedral-Kirchen auf angemessene Weise sorge, und bestimme, von welchen, nach vorgängiger Prüfung, in Gemäßheit der canonischen Beschlüsse vom betreffenden Ordinarius zu bestätigenden und anzustellenden Priestern und mit welcher Ausstattung dieselbe in jenen Kirchen sollte ausgeübt werden, und daß er bezeichne, in welches Seminar der Freiburger Kirchenprovinz die Geistlichen der Limburger Diöcese, unter jährlicher Anweisung der oben besagten 1500 fl., aufzunehmen seyen, bis ein eigenes Seminar in Limburg errichtet wird; daß er ferner die von den betreffenden Landesherren beizubringende Summe festsetze, wodurch die Kosten des Gottesdienstes in den aufgehobenen Kirchen, der bischöflichen zu Constanz und der probsteilichen zu Ellwangen, hinlänglich und bleibend gedeckt werden; und daß er endlich dafür sorge, daß den jetzt lebenden Capitularen der aufgehobenen Capitel ihr jährliches Einkommen lebenslänglich vollständig und getreulich bezahlt werde. [...]"
Sources
HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 1: Staat und Kirche vom Ausgang des alten Reichs bis zum Vorabend der bürgerlichen Revolution, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 106, S. 246-257 [deutscher Text], hier 255.
MERCATI, Angelo (Hg.), Raccolta di concordati su materie ecclesiastiche tra la Santa Sede e le autorità civili, Bd. 1: 1098-1914, Rom 21954, S. 667-676 [lateinischer Text], hier 674 f.
Recommended quotation
Bulle Pius' VII. "Provida solersque" vom 16. August 1821, Artikel 5, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 3438, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/3438. Last access: 21-12-2024.
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