Fuldaer Bischofskonferenz 1923 vom 21.-23. August, Nr. 46
Es wird in Aussicht genommen, mit der nächstjährigen Bischofskonferenz das 75jährige Jubiläum des Bonifatiusvereins zu verbinden.
Die Konferenz billigt die Gründung einer Ausgleichskasse beim Generalvorstand des Bonifatiusvereins, um daraus den Diasporageistlichen ein Mindestgehalt zu sichern. Es wird in Aussicht genommen, daß nur diejenigen Diasporadiözesen daraus Unterstützung erhalten, die einen Prozentsatz des Gehaltes von den staatlich besoldeten Geistlichen als Abgabe erheben. Alle Konferenzmitglieder übernehmen es, in ihren Ordinariaten der Frage näher zu treten, ob in allen Diözesen eine solche prozentuale Abgabe von den staatlich besoldeten Geistlichen zugunsten der Diasporageistlichen eingeführt werden kann und soll."
Sources
Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz vom 21.-23. August 1923, in: HÜRTEN,
Heinz (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1918-1933, Bd. 1:
1918-1925 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte A 51), Paderborn
u. a. 2007, Nr. 253, S. 510-524, hier 522.