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"Damit aber die obigen, von Uns getroffenen Bestimmungen insgesammt und einzeln in
eine schnelle und glückliche Wirksamkeit treten mögen, so ermächtigen und beauftragen Wir
den ehrwürdigen Bruder Johann Baptist von Keller, Bischof von Evara, den Wir zum Vollzieher
Unseres gegenwärtigen Briefs ernennen, erwählen und abordnen, daß er zu der, oben gedachte
Kirchencapitel und Seminarien betreffenden Dotation durch ständige Güter und Grundstücke und
andere mit Specialhypotheken versehene Einkünfte, welche späterhin in ständige Güter und
Grundstücke verwandelt, und von ihnen als Eigenthum besessen und verwaltet werden sollen, in
der Art und Form schreite, wie sie von den Durchlauchtigsten Fürsten, unter deren
Bothmässigkeit die einzelnen Diöcesen stehen, dargeboten, und in den unten zu erwähnenden,
in rechtsgültiger Form ausgefertigten und Uns übersandten Urkunden ausgedrückt worden ist,
welche bei den Acten dieser den Consistorialangelegenheiten vorstehenden Congregation
aufbewahrt werden, und wovon authentische Abschriften vom vorbesagten Vollzieher den
einzelnen Kirchen zur Aufbewahrung in ihren betreffenden Archiven werden übergeben
werden."
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Bulle Pius' VII. "Provida solersque" vom 16. August 1821, Artikel 4
Sources
HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und
20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts,
Bd. 1: Staat und Kirche vom Ausgang des alten Reichs bis zum Vorabend der
bürgerlichen Revolution, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 106,
S. 246-257 [deutscher Text], hier 251.
MERCATI, Angelo (Hg.), Raccolta di concordati su materie ecclesiastiche tra la Santa
Sede e le autorità civili, Bd. 1: 1098-1914, Rom 21954,
S. 667-676 [lateinischer Text], hier 670 f.
Recommended quotation
Bulle Pius' VII. "Provida solersque" vom 16. August 1821, Artikel 4, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 7053, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/7053. Last access: 21-05-2025.