Fuldaer Bischofskonferenz 1923 vom 21.-23. August

Die Fuldaer Bischofskonferenz fand vom 21. bis 23. August 1923 statt und widmete sich den verschiedenen aktuellen Fragen, vor allem den Beziehungen zwischen Staat und Kirche.
In der zweiten Sitzung der Konferenz am 21. August 1923 wurde über den preußischen Gesetzesentwurf über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens beraten. Die Bischöfe bezogen bei der Formulierung ihrer Verbesserungsvorschläge die Gesetze von 1875 mit ein und bearbeiteten den Vorschlag der preußischen Regierung. In die Paragraphen 2-7, die die Gestalt der Kirchenvorstände behandelten, fügten die Bischöfe folgende Ergänzungen ein: Auch Hilfsgeistlichen, die in einer Pfarrei als Seelsorger tätig waren und das 30. Lebensjahr (Mindestwahlalter) erreicht haben, sollte das jeweilige Ordinariat erlauben können, in den Kirchenvorstand gewählt zu werden. Außerdem sollte die Kooptation von Mitgliedern ermöglicht und dem Seelsorgeklerus das aktive und passive Wahlrecht zugestanden werden. Bezüglich des Passus zu Pflichtverletzungen bei der Amtsausübung von Kirchenvorständen wurde als weiterer Punkt der ärgerniserregende Lebenswandel ergänzt.
Dem Staat wurde in § 16 des Gesetzentwurfs Einsichtnahme in die durch Kirchensteuer und anderer Staatsleistungen finanzierten Bereiche kirchlichen Lebens gewährt. Die Bischöfe einigten sich auf eine entsprechende Formulierung.
Abschließend wurde eine Kommission gebildet, die am darauffolgenden Tag mit Vertretern der Regierung über die Änderungswünsche verhandeln sollte. Im endgültigen Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens, das am 24. Juli 1924 im Preußischen Landtag verabschiedet wurde, wurde der Großteil der Formulierungen, die die Bischöfe erarbeitet hatten, berücksichtigt.
Quellen
Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz vom 21. bis 23. August 1923, in: HÜRTEN, Heinz (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1918-1933, Bd. 1: 1918-1925 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte A 51), Paderborn u. a. 2007, Nr. 253, S. 510-524, hier 512 f.
Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924, in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 4: Staat und Kirche in der Zeit der Weimarer Republik, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 129 , S. 178 f.
Literatur
Fuldaer Bischofskonferenz; Schlagwort Nr. 6037.
Fuldaer Bischofskonferenz vom 21.-23. August 1923, Nr. 46; Schlagwort Nr. 3531.
Empfohlene Zitierweise
Fuldaer Bischofskonferenz 1923 vom 21.-23. August, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 12042, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/12042. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 24.10.2013, letzte Änderung am 26.06.2019.
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