TEI-P5
Das preußische Gesetz über die kirchliche Disziplinargewalt und die Errichtung des
Gerichtshofs für kirchliche Angelegenheiten vom 12. Mai 1873 war das zweite der gegen
die katholische Kirche gerichteten Maigesetze des preußischen StaatS. Es erlaubte die
Ausübung der kirchlichen Disziplinargewalt gegen preußische Geistliche ausschließlich von
deutschen kirchlichen Behörden. Somit war die Disziplinargewalt des Papstes und der
Römischen Kurie ausgeschlossen. In einem geordneten Prozessverfahren konnten auch staatliche
Behörden ein Verfahren auf Amtsenthebung einleiten, wenn Geistliche gegen staatliche Gesetze
und Anordnungen verstießen.
Online seit 24.10.2013, letzte Änderung am 26.06.2019. Als PDF anzeigen
Preußisches Gesetz über die kirchliche Disziplinargewalt und die Errichtung des Gerichtshofs für kirchliche Angelegenheiten vom 12. Mai 1873
Quellen
Gesetz über die kirchliche Disziplinargewalt und die Errichtung des Königlichen
Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten vom 12. Mai 1873, in: HUBER, Ernst
Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert.
Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 2: Staat und Kirche
im Zeitalter des Hochkonstitutionalismus und des Kulturkampfes 1848-1890, Berlin
21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 283, S. 602-607.
Literatur
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 4: Struktur
und Krisen des Kaiserreichs, Stuttgart u. a. 21982,
S. 713 f.
Empfohlene Zitierweise
Preußisches Gesetz über die kirchliche Disziplinargewalt und die Errichtung des Gerichtshofs für kirchliche Angelegenheiten vom 12. Mai 1873, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 12056, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/12056. Letzter Zugriff am: 19.05.2025.