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                        Periculum proximum peccandi bezeichnet in der Moraltheologie die Gefahr der
        drohenden Sünde bzw. die "nächste" Gelegenheit zur Sünde. Eine solche liegt vor, wenn die
        Sünde "moralisch gewiß eintreten wird" (MAUSBACH, Allgemeine Moral, S. 242). Diese Gelegenheit zur Sünde ist
        stets zu meiden. Im Gegensatz dazu muss man sich der "entfernten" Gelegenheit zur Sünde
        aussetzen (beispielsweise zur Festigung des eigenen Willens). Auch einer "näheren"
        Gelegenheit zur Sünde kann man sich aussetzen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die
        Pflicht, eine "nächste" Gelegenheit zur Sünde zu meiden, legitimierte dabei den präventiven
        Schutz der Gläubigen vor einer solchen Gelegenheit - konkret beispielsweise durch das Verbot
        der Teilnahme an Gottesdiensten anderer Konfessionen oder das Verbot vermeintlich
        gefährlicher Schriften (Index).  
                        
                             
                        
                             
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    Periculum proximum peccandi
Literatur
Index Librorum Prohibitorum; Schlagwort Nr. 1365 .
.
                             .
.MAUSBACH, Joseph, Katholische Moraltheologie. Allgemeine Moral, Münster 1922,
            § 56, S. 240-244, hier 242, in: sammlungen.ulb.uni-muenster.de (Letzter Zugriff am: 06.11.2018).
                            MAUSBACH, Joseph, Katholische Moraltheologie. Spezielle Moral, erster Teil: Der
            religiöse Pflichtenkreis, Münster 1921, § 11, S. 58-61, in: sammlungen.ulb.uni-muenster.de (Letzter Zugriff am: 06.11.2018).
                        Empfohlene Zitierweise
Periculum proximum peccandi, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3219, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3219. Letzter Zugriff am: 31.10.2025. 
                    