Aufbauschule
Es gab zwei Typen der Aufbauschule, die auf Grundlage der Lehrpläne für die deutsche Oberschule bzw. die Oberrealschule arbeiteten. Die Aufbauschule sollte zum einen begabte Volksschüler nach dem 7. Schuljahr aufnehmen, zum anderen aber auch Schüler, die den anderen Schulformen des mittleren und des höheren Schulwesens nicht gewachsen waren. Nach jeweils sechs Schuljahren sollten die Schüler die Reifeprüfung ablegen. Für den Religionsunterricht waren bei beiden Typen zwei Schulstunden pro Woche vorgesehen. Dieser sollte aber heimatkundlich-national und religionsgeschichtlich ausgerichtet sein. Des Weiteren schlug der Lehrplan die Lektüre philosophischer Texte vor. 1925 kamen 80 Prozent der Schüler von der Volksschule, 15 Prozent von der Mittelschule und 5 Prozent von höheren Schulen.
Auch die Sozialdemokraten waren an der Einführung der Aufbauschule interessiert, da sie sich von ihr versprachen, Arbeiterkindern den Zugang zu höherer Bildung zu erleichtern, Einheitsschulgedanken im Schulwesen durchzusetzen und durch die kürzere Schulzeit die Kosten zu senken. Die SPD trat gleichzeitig Bestrebungen der DVP entgegen, die mit der Aufbauschule nationalistische Bildungsziele verfolgte. Die Zentrumspartei und der Episkopat erhoben gegen die Einführung der Aufbauschule und ihre Lehrpläne erfolglos Protest.
Quellen
Denkschrift über die Aufbauschule von Otto Boelitz vom 18. Februar 1922, in:
Zentralblatt für die gesamte Unterrichts-Verwaltung
in Preußen. Sonderbeilage 6 (1922), S. 4-7, in: goobiweb.bbf.dipf.de (Letzter Zugriff am: 29.07.2013).
Richtlinien für einen Lehrplan der Deutschen Oberschule und der Aufbauschule vom
13. März 1924, in: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen
1924, Nr. 138, S. 103 f., in: goobiweb.bbf.dipf.de (Letzter Zugriff am: 29.07.2013).
Stundenplantafeln für die grundständige (neunjährige) deutsche Oberschule und für die
Aufbauschule vom 15. März 1922, in: Zentralblatt für die gesamte
Unterrichtsverwaltung in Preußen 1922, Nr. 142, S. 123 f., in: goobiweb.bbf.dipf.de (Letzter Zugriff am: 29.07.2013).
Vereinbarung der Länder über die Aufbauschule vom 19. Dezember 1922, in:
Reichsministerialblatt. Zentralblatt für das Deutsche Reich 1923, S. 15.
Vorläufige Lehrpläne für die Sexta der grundständigen Deutschen Oberschule, für die
Untertertia derselben Schule in Aufbauform und für die Untertertia der Aufbauschule vom
15. April 1922, in: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen
1922, Nr. 206, S. 185-191, in: goobiweb.bbf.dipf.de (Letzter Zugriff am: 29.07.2013).
Literatur
BETTERMANN, Karl August / GOESSL, Manfred, Schulgliederung, Lehrerbildung und
Lehrerbesoldung in der bundesstaatlichen Ordnung. Zugleich ein Beitrag zur
Rahmenkompetenz des Bundes und zu Konflikten zwischen Bundes- und Landeskompetenzen
(Studien und Gutachten aus dem Institut für Staatslehre, Staats- und Verwaltungsrecht
der Freien Universität Berlin 1), Berlin 1963, S. 33.
DIETERICH, Veit-Jakobus, Religionslehrplan in Deutschland (1870-2000). Gegenstand und
Konstruktion des evangelischen Religionsunterrichts im religionspädagogischen Diskurs
und in den amtlichen Vorgaben (Arbeiten zur Religionspädagogik 29), Tübingen 2007,
S. 280 f.
GENTSCH, Dirk H., Zur Geschichte der sozialdemokratischen Schulpolitik in der Zeit der
Weimarer Republik. Eine historisch-pädagogische Analyse zur Schulpolitik der SPD in
Deutschland in den Jahren von 1919 bis 1933. Eine Studie (Europäische Hochschulschriften
XI 569), Frankfurt am Main 1994, S. 125.
HÖMIG, Herbert, Das preußische Zentrum in der Weimarer Republik (Veröffentlichung der
Kommission für Zeitgeschichte B 28), Mainz 1979, S. 120.