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Der Bayerische Oberste Rechnungshof wurde 1812 im Zuge der Reformen Maximilian
Joseph Graf von Montgelas' errichtet, um die zerrütteten Finanzen des 1806 gegründeten
Königreichs zu ordnen. Er war dem Finanzministerium unterstellt und nur der Krone und der
Regierung rechenschaftspflichtig, nicht aber dem Landtag. Die Unabhängigkeit und
verfassungsrechtliche Stellung des Rechnungshofs waren im gesamten 19. Jahrhundert
umstritten. Nach einem Finanzskandal und ähnlichen Reformen in Preußen, Baden und Sachsen
wurde die Forderung des Parlaments nach mehr Unabhängigkeit des Obersten Rechnungshofs vom
Finanzministerium 1907 erfüllt; nunmehr war er auch dem Landtag rechenschaftspflichtig. In
der Weimarer Republik änderte sich an der begrenzt unabhängigen Stellung des Rechnungshofs
nichts. Volle Unabhängigkeit erlangte der Oberste Rechnungshof erst nach 1945.
Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 26.06.2019. Als PDF anzeigen
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Literatur
HOFMANN, Ulrike Claudia, Bayerischer Oberster Rechnungshof (ORH), in: www.historisches-lexikon-bayerns.de (Letzter Zugriff am: 08.09.2016).
VIAF:
139607575
Empfohlene Zitierweise
Bayerischer Oberster Rechnungshof, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1415, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1415. Letzter Zugriff am: 21.05.2025.