Am 23. September 1907 legte der Erzbischof von München und Freising, Franz
Joseph von Stein, dem bayerischen Staatsministerium die Enzyklika Pius' X. "Pascendi
dominici gregis" vom 8. September 1907 vor. Das Staatsministerium wertete diesen Schritt
als Antrag auf die Erteilung des königlichen Plazets, also der Bestätigung eines kirchlichen
Erlasses seitens der weltlichen Macht, für das päpstliche Dokument, auch wenn Stein diese
Absicht im Nachhinein abstritt. Das Plazet wurde nicht nur von weiten Teilen der katholischen
Öffentlichkeit, sondern auch vom Heiligen Stuhl abgelehnt, der Stein für sein Handeln verurteilen wollte. Der bayerischen
Diplomatie gelang es, den Heiligen Stuhl dazu zu bewegen, Stein lediglich nicht-öffentlich zu rügen.
Darüber hinaus richtete Pius X. ein Handschreiben an Prinzregent Rupprecht, in welchem
er seine Unzufriedenheit mit der Institution des Plazets zum Ausdruck brachte und seine
Abschaffung forderte. Die Kurie sicherte jedoch zu, das Schreiben nicht an die
Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Der Prinzregent antwortete, dass er aus
verfassungsrechtlichen Gründen nicht prinzipiell auf das Plazet verzichten könne, eine
Verfassungsänderung während einer Regentschaft nicht möglich sei, die Regierung aber das
Plazet auch in Zukunft so handhaben werde, dass der Freiheitsspielraum der Kirche nicht
gefährdet werde. Damit vermied die Regierung einen offenen Konflikt mit dem Heiligen Stuhl.
Literatur
KÖRNER, Hans-Michael, Staat und Kirche in Bayern 1886-1918 (Veröffentlichungen der
Kommission für Zeitgeschichte B 20), Mainz 1977, S. 64-68.
Empfohlene Zitierweise
Schreiben Pius' X. an den bayerischen Prinzregenten Luitpold vom Dezember
1907, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 179, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/179. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 25.02.2019, letzte Änderung am 26.06.2019.Als PDF anzeigen