Erstes Vatikanisches Konzil, Session III, Kapitel 4

Auf der dritten Sitzung des Ersten Vatikanischen Konzils vom 24. April 1870 wurde die dogmatische Konstitution "Dei Filius" behandelt. Das vierte Kapitel trägt die Überschrift "De fide et ratione". Der von Pacelli aus diesem Kapitel zitierte Abschnitt spricht von einer zweifachen Ordnung der Erkenntnis: die eine sei die natürliche Vernunft, die andere der göttliche Glaube, welcher Offenbarung voraussetze:
"Auch dies hielt und hält das fortwährende Einverständnis der katholischen Kirche fest, dass es eine zweifache Ordnung der Erkenntnis gibt, die nicht nur im Prinzip, sondern auch im Gegenstand nach verschieden ist: und zwar im Prinzip, weil wir in der einen <Ordnung> mit der natürlichen Vernunft, in der anderen mit dem göttlichen Glauben erkennen; im Gegenstand aber, weil uns außer dem, wozu die natürliche Vernunft gelangen kann, in Gott verborgene Geheimnisse zu glauben vorgelegt werden, die, wenn sie nicht von Gott geoffenbart wären, nicht bekannt werden könnten [Kann 1]."
Literatur
DH 3015 (DENZINGER, Heinrich HÜNERMANN, Peter (Hg.), Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen = Enchiridion symbolorum definitionum et declarationum de rebus fidei et morum, Freiburg im Breisgau u. a. 442014, Nr. 3015.).
Empfohlene Zitierweise
Erstes Vatikanisches Konzil, Session III, Kapitel 4, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 8048, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/8048. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 14.05.2013, letzte Änderung am 24.10.2013.
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