Bulgarische Verfassung vom 16. April bzw. 28. April 1879

Nachdem Bulgarien 1878 innerhalb des Osmanischen Reich autonom geworden war, verabschiedete es im folgenden Jahr die sogenannte Verfassung von Tarnowo (bulgarisch: Търново) - nach julianischem Kalender am 16. April, nach gregorianischem Kalender am 28. April. Bulgarien war nun eine konstitutionelle Monarchie mit einem allgemeinen Männerwahlrecht. 1908 erklärte Bulgarien seine vollständige Unabhängigkeit von der Hohen Pforte; Ferdinand I. von Sachsen-Coburg und Gotha, der 1887 zum Fürsten Bulgariens gewählt worden war, rief sich selbst zum Zaren aus. Die dadurch notwendig gewordenen Anpassungen der Verfassung wurden 1911 vorgenommen, wiederum in Tarnowo. Größter Streitpunkt war die Ausgestaltung des Zarentums. So wurde festgelegt, dass der bulgarische Zar (mit Ausnahme Ferdinands) der bulgarischen orthodoxen Kirche angehören musste. Das Parlament wurde insofern geschwächt, als die Regierung ihm in Fragen der Außenpolitik nur nach eigenem Ermessen Rechenschaft schuldig war - allerdings konnte sich auch Ferdinand nicht damit durchsetzen, allein für die Außenpolitik verantwortlich zu sein.
Literatur
CRAMPTON, Richard J., Bulgaria, New York 2007, S. 96-107, 190-192.
DETREZ, Raymond, Historical dictionary of Bulgaria (European Historical Dictionaries 16), Lanham 1997, S. 326 f.
Ferdinand I., König der Bulgaren; Biographie Nr. 6007.
Empfohlene Zitierweise
Bulgarische Verfassung vom 16. April bzw. 28. April 1879, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 2220, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/2220. Letzter Zugriff am: 26.04.2024.
Online seit 25.02.2019, letzte Änderung am 26.06.2019.
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