Dokument-Nr. 2572
Pacelli, Eugenio
an Sbarretti, Donato Raffaele
[Berlin], 08. Dezember 1926
Regest
Pacelli erinnert den Präfekten der Konzilskongregation Sbarretti an seinen Bericht bezüglich der Anfrage des Bautzener Domkapitels betreffend die Wahl des Dekans und der Domkapitulare sowie das Optionsrecht, des Aufstiegs von Domherren innerhalb des Domkapitels. In seinem Bericht hatte der Nuntius auch die Befürchtung des Meißener Bischofs Schreiber thematisiert, sollte das gemeine Recht angewendet werden: Eine kirchenfeindliche sächsische Regierung könnte vorbringen, dass das Bautzener Domkapitel, sollte es die alten Rechte nicht mehr innehaben, nicht mehr dasselbe sei. Deshalb könnte eine solche Regierung ihm den rechtmäßigen Besitz seines Eigentums absprechen und dieses beschlagnahmen. Pacelli berichtet nun über ein Treffen mit dem Dekan des Bautzener Domkapitels Alexander Hartmann in Dresden. Dieser wies darauf hin, dass die Reform der Statuten des Domkapitels nicht durchgeführt werden könne, weil noch keine Weisung der Konzilskongregation über die Ernennung der Dignitäten und Domkapitulare vorläge. Hartmann teilt die Befürchtungen Schreibers nicht. Auf erneute Nachfrage Pacellis zog auch der Bischof seine Bedenken zurück. Da es ungewiss ist, wann das geplante sächsische Gesetz über die Religionsgesellschaften erlassen wird, auf das Pacelli in seinem genannten Bericht anspielte, empfiehlt er, dass die Konzilskongregation nunmehr zur Entscheidung schreiten möge.Betreff
Sull'Esposto del Capitolo cattedrale di Misnia circa l'elezione del decano e dei
canonici ed il jus optionis






Avendo il 22 Ottobre scorso incontrato in Dresda, ove mi ero recato per incarico dell'Eminentissimo Superiore



245v
medesimo, la quale, egli disse, non può essere condotta a
termine, perché cotesta S. Congregazione
In conseguenza di ciò, e siccome
247r
è ancora
del tutto incerto, quando verrà emanata la legge sulle società religiose di
diritto pubblico
Chinato