Document no. 573
Bertram, Adolf Johannes to Pacelli, Eugenio
Breslau, 11 November 1929

Hochwürdigster Herr Apostolischer Nuntius!
Eure Exzellenz beehre ich mich, in Sachen der Verteilung der in Art. 4 des Konkordates mit Preußen vertraglich festgelegten Dotation, auf das geneigte Schreiben vom 17.6.29 – Nr. 41713 – und in Verfolg meines Schreibens vom 10.8.29 ergebenst nachstehendes zu unterbreiten.
I. Zu dem von Euer Exzellenz vorgelegten Verteilungsplan (Im Folgenden kurz Nuntiaturplan genannt) hat eine gemeinsame Beratung der Sachbearbeiter aller Preuß. Ordinariate am 21./22. Oktober d. Js. in Berlin in folgender Weise Stellung genommen:
1. Den Diözesen Limburg, Osnabrück und Hildesheim möge keine besondere Dotation für je eine theol. Lehranstalt ausgesetzt werden.
Nicht einmal der notwendige Zuschußbedarf der tatsächlich vorhandenen Diözesan-Institute aller Diözesen kann aus der konkordatsmäßigen Staatsdotation befriedigend gedeckt werden. Umsoweniger dürfte für tatsächlich nicht bestehende theol. Lehranstalten der Diözesen Osnabrück und Hildesheim eine Dotation auszusetzen sein; auch nicht für die Diözese Limburg, weil die Jesuitenanstalt nicht als eigentliche Diözesananstalt erachtet werden kann. So die
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Ansicht der beratenden Konferenz.
2. Die Dotation für "Gehälter der Bischöfe, Weihbischöfe, Kapitelsmitglieder und Domvikare", die in den "Personalkosten" der "Sachdotation" enthaltenen Dotationen für Bischöfliche "Geheimsekretäre" und "Ersatzkräfte" für inhabile Kapitelsmitglieder,
die Pauschquanten an "Sachdotation" für die Apostolische Administratur Schneidemühl und die Diözesanteile Grafschaft Glatz, Distrikt Katscher und Freiburg (Hohenzollern),
sowie die Dotation für die "Seminare" (theol. Lehranstalten) der Diözesen Paderborn, Trier und Fulda mögen, so wie im Nuntiaturplan angesetzt, unverändert bleiben.
3. Im übrigen möge für die "Sachdotation" der neuen Diözesen Aachen und Berlin von den im Nuntiaturplan angesetzten Pauschbeträgen ausgegangen werden.
Für die alten Diözesen möge von den im Preuß. Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volkbildung aufgestellten "Grundlagen für die Neuberechnung der Bistums-Dotation" ausgegangen werden; die dort für "Personalkosten" und "Sachkosten" der einzelnen Diözesen und Zwecke festgestellten "Staatszuschüsse im Jahre 1919" (gleich 1906) mögen gleichmäßig um 100 % bez. um 35 % erhöht werden, unter prozentual gleicher Kürzung wegen Unzulänglichkeit der zur Verfügung stehenden Staatsdotation.
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4. Damit wäre bei der jetzigen Neudotierung dieser Kosten das Ergebnis der Staatsdotation von 1906 zur Grundlage gemacht.
Die diesbezügliche Staatsdotation 1906 hatte den damaligen Bedarf und die eigenen Einnahmen der einzelnen Diözesen aus Grundbesitz und Kapitalvermögen, sowie aus 1 % Diözesanumlage in Rechnung gestellt.
Da aber diese Faktoren sich in den seitdem verflossenen 23 Jahren zum großen Teil, insbesondere die eigenen Einnahmen der Diözesen aus Kapitalvermögen wesentlich verändert haben, hielt die Mehrheit auf der genannten Beratung der Sachbearbeiter der Ordinariate es nicht der Rechtslage und der Billigkeit für entsprechend, daß das Ergebnis der Staatsdotation von 1906 unverändert zur Grundlage der jetzigen Dotationsverteilung gemacht wird.
5. Die Sachbearbeiter einigten sich nach langen Erwägungen schließlich bezüglich der Sachdotation der alten und neuen Diözesen (außer Schneidemühl, Glatz, Katscher und Freiburg) auf folgende Verteilungsgrundsätze:
von den hierfür zur Verfügung stehenden konkordatsmäßigen Staatsmitteln sollen:
a. 90 % nach den unter Ziffer 3 genannten Grundsätzen,
b. 10 % zu je 1/3 nach der Seelen-, Seelsorgsstellen- und Weltgeistlichen-Zahl der einzelnen Diözesen verteilt werden.
6. Die Einführung des unter Ziffer 5,b genannten Faktors bewirkt ausgleichend, daß diejenigen Diözesen, die insbesondere in Folge hoher eigener Einnahmen
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aus Kapitalvermögen im Jahre 1906 nur eine niedrige Staatsdotation erhalten haben, bei der jetzigen Verteilung, nachdem diese Einnahmen zum größten Teil fortgefallen sind, eine kleine Besserstellung auf Kosten jener Diözesen erfahren, die, von der heutigen Lage der Verhältnisse aus gesehen, 1906 besonders hoch dotiert worden sind.
Das sind vor allem die Diözesen Ermland und Fulda. Deshalb stimmten auch deren Vertreter der Einigung nur unter dem Vorbehalt zu, daß für sie die Einfügung des unter Ziffer 5,b genannten Faktors in den jetzigen Verteilungsplan sich nicht zu ungünstig auswirke.
Wie die Vergleichung der Staatsdotationen vor, nach 1906 und jetzt nach dem unter Ziffer 5 genannten Verteilungsschlüssel zeigt, ist das aber, objektiv im Verhältnis aller Diözesen betrachtet, offenbar durchaus nicht der Fall.
7. In der konkordatsmäßigen Gesamtdotation und im Nuntiaturplan sind für das Bistum Breslau auch 3 sogenannte Durchgangsposten enthalten, die nicht zur Dotierung von Diözesan-Instituten bestimmt, sondern von der Diözese an empfangsberechtigte Dritte weiterzugeben sind.
Zwei dieser Posten (Kirche zum hl. Kreuz mit 501 RM und Kard. Hessi'sche Kapelle mit 240 RM) sind von den Sachbearbeitern einstimmig der Diözese Breslau unverkürzt vorweg zugebilligt worden.
Wegen des dritten Postens, des sog. "Aversional-Quantums für Persolvierung fundierter Messen der
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Diözese Breslau" erlaube ich mir ergebenst auf anliegende nähere Ausführung zu verweisen.1 Hierfür sollen der Diözese Breslau statt der bisherigen 11.904 RM nur mehr 100 RM vorweg zugebilligt werden. Diesem Willen der Konferenz wird die Diözese Breslau sich unterwerfen.
8. Nach den vorgenannten Grundsätzen ist der anliegende Verteilungsplan errechnet worden.2
Blatt I, II, III enthalten die notwendigen Vorbemerkungen und Vorberechnungen.
Blatt IV enthält die zahlenmäßige Verteilung der für die Sachdotation zur Verfügung stehenden Staatsdotation. Die Spalten 7, 5 und 6 zeigen das Verhältnis der neuen zu den alten Sachdotationen vor und nach 1906.
Blatt Nr. V zeigt die neue Verteilung der gesamten konkordatsmäßigen Staatsdotation, nach den einzelnen Zwecken auseinandergehalten.
Blatt Nr. VI fasst diese Verteilung in derselben Weise zusammen, wie sie der Nuntiaturplan aufweist.
Zur Erläuterung des Vorgetragenen in Einzelheiten erlaube ich mir ergebenst auf die anliegende "Niederschrift über die Beratung der Vertreter der Preuß. Ordinariate betr. Verteilung der konkordatsmäßigen Staatsdotation auf die einzelnen Diözesen" zu verweisen.3
II. Dem in Anlage 2 Nr. V und VI vorgelegten Verteilungsplan haben alle hochwürdigsten Herren Ordinarien zugestimmt mit folgenden Einschränkungen:
1. Der Hochwürdigste Herr Bischof von Limburg hält seine Forderung auf Berücksichtigung der theol.
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Lehranstalt St. Georgen in Frankfurt a. M. aufrecht.
Ich erlaube mir, das diesbezügliche Schreiben Anl. 4 im Original beizufügen.4
Ew. Exzellenz hatten im Nuntiaturplan der Diözese Limburg für diese Anstalt einen jährlichen Dotaionszuschuß von 4.740 RM zugedacht.
Ich stelle es ergebenst der Entscheidung Ew. Exzellenz anheim, ob die Diözese Limburg diesen Zuschuß, trotz der ablehnenden Stellungnahme der Mehrheit auf der Beratung der Sachbearbeiter der Ordinariate in diesem Punkte und der dann auf dieser Grundlage erfolgten Einigung, erhalten soll.
Die Abstreichung der fraglichen Summe für die Diözese Limburg bei einigen anderen Diözesen würde den ganzen Verteilungsplan so wesentlich verändern, daß damit die Zustimmung dieser Diözesen hinfällig würde. Die Abänderung könnte jetzt höchstens noch in der Weise erfolgen, daß der Diözese Limburg an "Seminar"-Dotation 3.160 RM für personelle und 1.580 RM für sächliche Kosten angesetzt werden und dagegen die personelle und sächliche "Sachdotation" aller Diözesen um diese Beträge prozentual gleichmäßig gekürzt wird; zur Veranschaulichung lege ich einen entsprechend umgerechneten Verteilungsplan bei.5 Diese Kürzung müßte aber von den meisten Diözesen, insbesondere von denen, die, wie Köln, Münster, Ermland, Fulda, Hildesheim, Osnabrück nur unter großem Nachgeben im Interesse der Einigung dem Verteilungsplan Anl. 2 zugestimmt haben, sehr bitter empfunden werden.
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2. Der hochwürdigste Herr Apostolische Administrator des Bistums Berlin hat ausdrücklich nur in der Annahme zugestimmt, daß nach 10 Jahren eine Revision des jetzigen Verteilungsplanes erfolge. Ich glaube, es ist besser, dies nicht festzulegen. Es bleibt das eine cura posteriorum temporum.
III. Ew. Exzellenz bitte ich ergebenst, nachdem nun endlich die dargelegte Einigung der hochwürdigsten Herren Ordinarien zu stande gekommen ist, mit Rücksicht darauf, daß alle Diözesen die rasche Auszahlung der konkordatsmäßigen Erhöhung ihrer Staatsdotation dringend benötigen, geneigtest baldmöglichst die Vereinbarung mit dem Preuß. Staatsministerium gemäß dem Verteilungsplan Anlage 2 Nr. VI zum Abschluß bringen und die entsprechenden Zahlungen des Preuß. Staates an die bezugsberechtigten Diözesanstellen veranlassen zu wollen.
IV. Ew. Exzellenz bitte ich schließlich noch ergebenst, bei dieser Vereinbarung folgenden 2 Einzelpunkten besonders geneigte Beachtung schenken zu wollen:
a. Dem6 bei allen Diözesen mehr oder weniger praktisch werdenden Fall, daß die auf die Gehälter der Kapitelsmitglieder und Domvikare anzurechnenden Einnahmen aus kirchlichen Fonds nachträglich steigen werden. Wenn der Staat bei nachträglichem Steigen dieser Einnahmen für eine Diözese die im vereinbarten Verteilungsplan für "Gehälter" vorgesehene Summe an Staatsdotation nicht mehr voll sollte zahlen wollen, erscheint schon jetzt die Vereinbarung einer
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besonderen7 Bestimmung geboten dahingehend, daß der Staat den hier überschüssig werdenden Betrag der betr. Diözese zu der ihr nach dem Verteilungsplan zu zahlende "Sachdotation", und zwar naturgemäß als Personalkosten, hinzuzuzahlen hat, sodaß er der Diözese an "Gehältern" und "Sachdotation" zusammen immer noch die im Verteilungsplane vorgesehene Gesamtsumme zahlt.
Ich erlaube mir ergebenst auf die anliegende nähere Ausführung zu verweisen.8
b. Gemäß einem Wunsche der Sachbearbeiter der Ordinariate bitte ich ergebenst, die staatliche Anerkennung eines bestimmten Teils des dotationsmäßigen Gehalts der Bischöfe, Kapitelsmitglieder usw. als Dienstaufwandsentschädigung im Sinne des Reichseinkommensteuergesetzes durchsetzen zu wollen.
Ich erlaube mir ergebenst auf den anliegenden Auszug aus der "Niederschrift" zu verweisen.9
In tiefster Verehrung und Dankbarkeit verbleibe
Euer Exzellenz
ganz ergebener
A. Card. Bertram
1Masch. am linken Rand: "Anl. 1".
2Masch. am linken Rand: "Anl. 2".
3Masch. am linken Rand: "Anl. 3".
4Masch. am linken Rand: "Anl. 4".
5Masch. am linken Rand: "Anl. 5".
6Hds. Markierung des folgenden Absatzes am linken Rand.
7Hds. Markierung des folgenden Absatzes am linken Rand.
8Masch. am linken Rand: "Anl. 6".
9Masch. am linken Rand: "Anl. 7".
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Bertram, Adolf Johannes to Pacelli, Eugenio from 11 November 1929, attachment, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', document no. 573, URL: www.pacelli-edition.de/en/Document/573. Last access: 21-12-2024.
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