Waffenstillstandsbedingungen

Die siegreichen Entente-Staaten schlossen mit Bulgarien am 30. September 1918, mit der Türkei am 31. Oktober 1918, mit dem Habsburgerreich am 3. November 1918 und mit dem Deutschen Reich am 11. November 1918 Waffenstillstandsabkommen. Diese machten den Mittelmächten die Wiederaufnahme der Kampfhandlungen unmöglich, was gleichbedeutend mit einer Kapitulation war.
Die Waffenstillstandsbedingungen für das Deutsche Reich sahen vor, dass sich die deutschen Truppen innerhalb von 15 Tagen aus den noch besetzten Gebieten in Frankreich und Belgien zurückzuziehen hatten und das Reich eine Besetzung des Rheinlands sowie von rechtsrheinischen Brückenköpfen hinnehmen musste. Große Mengen an Kriegsmaterial, Eisenbahnzügen und Lastwagen sowie die Hochseeflotte waren auszuliefern und die alliierten Kriegsgefangenen mussten freigelassen werden. Die deutschen Truppen hatten sich aus den noch besetzten Gebieten Ost- und Südosteuropas zurückzuziehen mit Ausnahme von Russland, wo sie wegen des Bürgerkriegs bis auf Weiteres auf Anordnung der Alliierten bleiben sollten. Die Friedensschlüsse mit Russland und Rumänien sollten rückgängig gemacht werden.
Die deutschen Unterhändler unter der politischen Leitung des Staatssekretärs Matthias Erzberger und der militärischen Leitung Generals Detlof von Winterfeldt konnten keine wesentlichen Verbesserungen der Waffenstillstandsbedingungen erreichen. Sie unterzeichneten den Vertrag am 11. November im Wald von Compiègne.
Sources
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MARHEFLA, Edmund / HAMMERSTEIN, Hans / STEIN, Otto (Hg.), Der Waffenstillstand 1918-1919. Das Dokumentenmaterial der Waffenstillstandsverhandlungen von Compiègne, Spa, Trier und Brüssel. Notenwechsel, Verhandlungsprotokolle, Verträge, Gesamttätigkeitsbericht, Berlin 1928.
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Bibliography
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Recommended quotation
Waffenstillstandsbedingungen, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 25027, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/25027. Last access: 30-12-2024.
Online since 02-03-2011.
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