Bayerischer Kirchenvertrag mit der Vereinigten protestantisch-evangelisch-christlichen Kirche der Pfalz vom 15. November 1924, Artikel 14
"I. Zur Bestreitung des Personalaufwandes des Landeskirchenrates leistet der Staat jährliche Zuschüsse und zwar
a.) für den Kirchenpräsidenten in Höhe der jeweiligen Beamtenbesoldung eines bayerischen Ministerialdirektors,
b.) für den als Stellvertreter des Kirchenpräsidenten bestimmten Oberkirchenrat in Höhe der jeweiligen Beamtenbesoldung enes bayerischen Ministerialrates, für zwei weitere Oberkirchenräte in Höhe der jeweiligen Beamtenbesoldung eines bayerischen Oberregierungsrates,
c) für den sonstigen Personalaufwand in Höhe der Hälfte der Beträge nach Buchst. a und b.
II. Der Besoldungsberechnung nach Abs. I. Buchst. a und b werden jeweils die letzte Dienstaltersstufe der einschlägigen Beamtenbesoldungsgruppe und, soweit die Besoldungen örtlich abgestuft sind, die für den Dienstsitz des Landeskirchenrates jeweils geltenden staatlichen Sätze zugrunde gelegt; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand des Beamten gewährt werden, dann Ministerialzulagen bleiben für die Berechnung außer Betracht.
III. Für den Kirchenpräsidenten wird außerdem eine Dienstaufwandsentschädigung in dem einem Regierungspräsidenten jeweils zustehenden Betrage gewährt."
Sources
Vertrag zwischen dem Bayerischen Staate und der Vereinigten
protestantisch-evangelisch-christlichen Kirche der Pfalz (Pfälzische
Landeskirche)vom 15. November 1924, in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.),
Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen
Staatskirchenrechts, Bd. 4: Staat und Kirche in der Zeit der Weimarer Republik,
Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 298, S. 682-686, hier 684.
Vertrag zwischen dem Bayerischen Staate und der Vereinigten
Protestantisch-Evangelisch-Christlichen Kirche der Pfalz (Pfälzische Landeskirche), in:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für den Freistaat Bayern 1925, S. 65-67, hier 66, in:
www.historisches-lexikon-bayerns.de (Last access: 25.08.2015).
Bibliography
Vertrag zwischen dem Bayerischen Staate und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in
Bayern rechts des Rheins vom 15. November, Artikel 21; Schlagwort Nr. 23084.