Neuumschreibung der Diözesen in Preußen im Rahmen des Preußenkonkordats
Im Einzelnen bestand Konsens, dass die Apostolische Administratur Schneidemühl in eine Freie Prälatur umgewandelt und die Bistümer Paderborn und Breslau zu Erzbistümern aufgewertet werden sollten. Pacelli war zudem bereit, den Status quo der Breslauer Diözesangrenzen zur Tschechoslowakei zu akzeptieren. Uneinigkeit bestand in den Fragen, ob das exempte Bistum Ermland dem neuen Erzbistum Breslau unterstellt und ob die bisherige Breslauer fürstbischöfliche Delegatur Berlin zu einer Freien Prälatur oder zu einem eigenständigen, dem Erzbistums Breslau zugeordneten Bistum erhoben werden sollte. Im Westen forderten die (Erz-)Bischöfe von Köln, Paderborn, Münster, Osnabrück und Hildesheim, dass mindestens die neuen Bistümer Aachen und Essen errichtet werden sollten. Die preußische Regierung akzeptierte jedoch nur die Gründung des Bistums Aachen.
Das Preußenkonkordat legte Artikel 2 fest, dass die überkommene Diözesanorganisation grundsätzlich beibehalten wurde. Lediglich das Bistum Aachen wurde aus dem Erzbistum Köln herausgelöst und diesem unterstellt. Die nordischen Missionsgebiete wurden Osnabrück einverleibt und dieses Bistum ebenfalls Köln unterstellt. Paderborn wurde Erzbistum mit den Suffraganen Hildesheim, Fulda und Limburg. Breslau wurde ebenfalls Erzbistum, zu dessen Kirchenprovinz das neu gegründete Bistum Berlin, die Freie Prälatur Schneidemühl und Ermland gehörten. Hinzu kamen kleinere Grenzkorrekturen. Die Breslauer Diözesangrenzen zur Tschechoslowakei blieben unerwähnt. Spätere Neuzirkumskriptionen waren nur auf dem Verhandlungsweg zwischen Kurie und Staat möglich.
Bibliography
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Einzelbesprechungen zwischen Pacelli, Friedrich Trendelenburg, Friedrich Heyer und
Ludwig Kaas im Rahmen der Verhandlungen um ein Konkordat mit Preußen von 1926 bis 1928;
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